BGH: Thermofenster allein reicht nicht für Schadenersatz von Daimler
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals zu möglichen Schadenersatzansprüchen von Diesel-Käufern gegen Daimler
In dem konkreten Fall muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Köln nun mit dem Vorwurf des Klägers befassen, Daimler habe im Genehmigungsverfahren für das Fahrzeug unzutreffende Angaben gemacht. Zuvor hatte das OLG die Klage abgewiesen, der Kläger wandte sich daraufhin an den BGH./sem/eni/DP/mis