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DGAP-Adhoc: Compleo beschließt Kommerzialisierung von Patenten für eichrechtskonformes Laden durch Lizenzierung an Dritte (deutsch)

24.06.2022
um 08:58 Uhr

Compleo beschließt Kommerzialisierung von Patenten für eichrechtskonformes Laden durch Lizenzierung an Dritte

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DGAP-Ad-hoc: Compleo Charging Solutions AG / Schlagwort(e): Patent
Compleo beschließt Kommerzialisierung von Patenten für eichrechtskonformes
Laden durch Lizenzierung an Dritte

24.06.2022 / 08:58 CET/CEST
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Ad hoc-Meldung Freitag 24.6.22

Compleo beschließt Kommerzialisierung von Patenten für eichrechtskonformes
Laden durch Lizenzierung an Dritte

Der Vorstand der Compleo Charging Solutions AG ("Compleo") hat heute
beschlossen, zukünftig zwei Patente für die in Deutschland gesetzlich
vorgeschriebene eichrechtskonforme Abrechnung von Ladevorgängen durch
Lizenzierung zu kommerzialisieren. Compleo hat jüngst auf Grundlage
patentrechtlicher Gutachten Grund zur Annahme, dass mehrere Dritte mit den
durch sie vertriebenen Produkte und Dienstleistungen in den Schutzumfang der
in den Patenten beanspruchten Vorrichtungen und Verfahren eingreifen. Auf
dieser Basis geht Compleo davon aus, dass derzeit eine ähnliche, aktuell
nicht lizenzierte Nutzung der Patente durch zahlreiche Hersteller und
Betreiber von Ladelösungen erfolgt. Die beiden bis 2031 bzw. 2032 in
mehreren europäischen Ländern erteilten Patente hat Compleo im Zuge der
Übernahme der innogy eMobility Solutions GmbH erworben.

Durch die geplante Lizenzierung erschließt sich Compleo für die in
Deutschland eichrechtskonform betriebenen Ladestationen eine mögliche
zusätzliche Umsatzquelle. Die Lizenzeinnahmen könnten sich im mittleren 6-
bis niedrigen 7-stelligen Euro-Bereich im Jahr 2023 bewegen und bis zum
Ablauf des Patentschutzes im Jahr 2032 jährlich analog zum Marktwachstum
steigern. Voraussetzung dafür ist die Realisierung der derzeit erwarteten
Marktentwicklung bezüglich des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Deutschland.
Zudem befassen sich aktuell weitere europäische Länder mit der
Eichrechtskonformität von Ladeinfrastruktur. Es ist daher möglich, dass die
durch die Patente geschützte Technologie auch in weiteren Märkten in Europa
zum Einsatz kommen wird.

Aktuell arbeitet Compleo an der konkreten Ausgestaltung eines geeigneten
Lizenzmodells. Die Rechtsbeständigkeit der Patente wird von einzelnen
Marktteilnehmern in Frage gestellt. Prinzipiell ist Marktteilnehmern die
Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen ein erteiltes Patent möglich. Auch
wenn dies ein Risiko für das Patent mit sich bringt, geht Compleo aktuell
auf Basis der vorgenannten Gutachten von einer erfolgreichen Lizenzierung
aus.

Ob und in welchem Umfang Compleo Lizenzeinnahmen aufgrund der genannten
Patente realisieren kann, hängt neben der patentrechtlichen Lage
insbesondere vom Ausgang der Verhandlungen mit möglichen Lizenznehmern ab.
Eine konkrete Schätzung von Umsatz- und Gewinnerwartungen ist damit zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Mitteilung
IR-Kontakt
Compleo Charging Solutions AG
Sebastian Grabert, CFA
VP Capital Markets & Corporate Finance
E-Mail: ir@compleo-cs.de
Telefon: +49 231 534 923 874

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Compleo Charging Solutions AG
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