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DGAP-Adhoc: ADVA Optical Networking SE: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinn­ab­führungsvertrags zwischen ADVA und Acorn HoldCo, Inc. (deutsch)

06.07.2022
um 23:55 Uhr

ADVA Optical Networking SE: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinn­ab­führungsvertrags zwischen ADVA und Acorn HoldCo, Inc.

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DGAP-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e):
Firmenzusammenschluss
ADVA Optical Networking SE: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss
eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags zwischen ADVA und Acorn HoldCo, Inc.

06.07.2022 / 23:54 CET/CEST
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ADVA Optical Networking SE: Eintritt in Verhandlungen über den Abschluss
eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und Gewinnab
führungsvertrags zwischen der ADVA und Acorn HoldCo, Inc.

München, Deutschland, 06. Juli 2022.

Die Acorn HoldCo, Inc. ("Acorn HoldCo") hat die ADVA Optical Networking SE
("ADVA") heute über ihre Absicht informiert, in Verhandlungen zum Abschluss
eines Beherrschungsvertrags oder eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags (jeweils der "Vertrag") im Sinne des § 291 Abs. 1
AktG mit der Acorn HoldCo (oder eine erst noch zu gründenden
Tochtergesellschaft) als herrschendem Unternehmen und der ADVA als
beherrschtem Unternehmen einzutreten.

Der Vorstand der ADVA hat entschieden, in Verhandlungen über einen solchen
Vertrag einzutreten. Zu den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört
unter anderem die Einholung eines Bewertungsgutachtens und der Vorschlag
eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. Die Entscheidung für oder
gegen den Abschluss eines solchen Vertrages wird erst zu einem späteren
Zeitpunkt nach umfassender Prüfung in Abstimmung mit der Geschäftsführung
der Acorn HoldCo getroffen werden. Zu seiner Wirksamkeit bedürfte dieser
Vertrag der Zustimmung der Hauptversammlung der ADVA.

Wenn diese Zustimmung erfolgt, wird Acorn HoldCo den außenstehenden
Aktionären der ADVA ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung
machen und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewähren
müssen. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindungsregelung und jährlichen
Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Ãœbereinstimmung mit
den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung
festlegen.

Disclaimer

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
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ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
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gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und
Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach
bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre
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im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen
liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Mitteilende Person und Investorenkontakt:

Steven Williams

t: +49 89 890 66 59 18

investor-relations@adva.com

Pressekontakt:

Gareth Spence

Tel.: +44 1904 69 93 58

public-relations@adva.com

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Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADVA Optical Networking SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: IRelation@advaoptical.com
Internet: www.advaoptical.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1392501

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