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Gericht: Auskunftspflicht über Äußerungen von Scholz in Cum-Ex-Affäre

07.07.2022
um 18:30 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt Auskünfte über vertrauliche Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als Bundesfinanzminister in der Cum-Ex-Affäre geben muss. Das teilte das Gericht auf Anfrage mit. Die Entscheidung in einem Eilverfahren (Az. VG 27 L 36/22) zwischen dem "Tagesspiegel" und dem Regierungsamt ist nach Angaben der Zeitung allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Kanzleramt habe dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Von der Regierungszentrale lag zunächst keine Stellungnahme vor.

In dem Streit ging es um ein sogenanntes Hintergrundgespräch von Scholz - damals noch Bundesfinanzminister - mit mehreren Journalisten im September 2020 zum Thema der umstrittenen Dividendengeschäfte. Einer der damaligen Gesprächsteilnehmer, ein Journalist, wirft dem Kanzler vor, gelogen zu haben. "Wir wissen nicht, ob das stimmt, was er sagt", sagte der rechtspolitische Korrespondent der Zeitung, Jost Müller-Neuhof, der Deutschen Presse-Agentur. Darum sei das Auskunftsersuchen beim Bundeskanzleramt gestellt worden.

Die Regierung lehnte das jedoch ab. Aus ihrer Sicht besteht kein Recht der Presse, über frühere Tätigkeiten von Scholz als Bundesfinanzminister informiert zu werden. Das Kanzleramt dürfe daher die geforderten Auskünfte zu dem Vorgang verweigern. Neben Scholz hatte auch Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) in seiner damaligen Funktion als Finanzstaatssekretär an dem Gespräch teilgenommen.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation nicht, sondern verpflichtete das Kanzleramt, über frühere dienstliche Tätigkeiten des Regierungschefs zu informieren. Es sei davon auszugehen, dass die geforderten Informationen beim Kanzleramt vorlägen, argumentierte die 27. Kammer. Es handele sich nicht um ausgeschiedene Mitarbeiter, "zu deren Befragung die vom Auskunftsanspruch betroffene Behörde nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verpflichtet werden kann". Es habe sich lediglich die Funktion der beiden Politiker nach der Bundestagswahl am 26. September 2021 verändert.

Die Cum-Ex-Affäre gilt als einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte und wird juristisch aufgearbeitet. Die beteiligten Banken und anderen Investoren hatten sich dabei mit einem ausgeklügelten Verwirrspiel von Finanzbehörden Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die nie gezahlt wurde. Dafür wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch in großen Paketen rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben, bis keiner mehr einen Überblick hatte.

Dem Staat entstand geschätzt ein zweistelliger Milliardenschaden. Im Jahr 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 stellte dann der Bundesgerichtshof fest, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind./mvk/DP/jha