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BGH prüft: Wer darf Datenschutzverstöße vor Gericht bringen?

29.09.2022
um 05:50 Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dürfen Verbraucherschützer und Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht ziehen? In gleich mehreren Verfahren befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (10.00 Uhr) mit dieser Frage. Ob die obersten Zivilrichter und -richterinnen schon Urteile sprechen, ist offen.

Einmal geht es um die Frage, ob Verbraucherzentralen unabhängig von betroffenen Nutzern gegen Facebook klagen können (Az. I ZR 186/17). In den beiden anderen Fällen streiten konkurrierende Apotheker wegen bei Amazon angebotener Produkte (Az. I ZR 222/19 u.a.).

Der BGH hatte im Facebook-Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Rat gefragt, ob eine Klagebefugnis gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Die Apotheker-Fälle setzte der erste Zivilsenat solange aus. Auf Grundlage der EuGH-Entscheidung von April dieses Jahres wird nun weiterverhandelt./kre/DP/nas

Amazon.com Inc.

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