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Kanzleramtsminister Schmidt kritisiert Berichterstattung zu 'Cum-Ex'

30.09.2022
um 14:47 Uhr

HAMBURG (dpa-AFX) - Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt (SPD) hat die Medienberichterstattung in der "Cum-Ex"-Affäre um die Hamburger Warburg Bank kritisiert. Es sei der Eindruck erweckt worden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen habe, sagte Schmidt am Freitag vor dem "Cum-Ex"- Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Dabei hätten sich die Berichte auf Tagebucheinträge des Bank-Mitinhabers Christian Olearius zu Treffen mit Scholz 2016 berufen. "Unterschlagen wurde, dass Olearius etwas von einem zurückhaltenden Verhalten Scholz' geschrieben hat."

Er selbst sei in dieser Zeit zwar als Staatsrat für auswärtige Angelegenheiten Mitglied des Senats gewesen, sagte Schmidt. Er sei aber nicht mit Steuerangelegenheiten befasst gewesen und habe deshalb "keine Wahrnehmung" zur Causa Warburg und "keine Kenntnis von Gesprächen, die der Bürgermeister geführt hat".

Erst durch die Berichterstattung über die Treffen des Bürgermeisters mit Olearius habe er sich mit dem Thema befasst und dabei "viele Wertungen und Mutmaßungen" in den Medien gelesen, "aber wenig Fakten". Schmidt verwies darauf, dass bisher kein Zeuge vor dem Ausschuss eine Einflussnahme auf den Steuerfall Warburg durch Scholz oder einen anderen SPD-Politiker bestätigt habe. Schmidt gilt als Scholz' engster Vertrauter, er ist seit rund 20 Jahren an seiner Seite. Auch Scholz hatte eine Einflussnahme bei zwei Vernehmungen vor dem Ausschuss ausgeschlossen. An Inhalte der Gespräche mit den Bankeigentümern konnte er sich aber nicht mehr erinnern.

Hintergrund des Ausschusses ist, dass die Hamburger Finanzverwaltung nach den Treffen mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 eine Steuerrückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Bank zunächst hat verjähren lassen. Ein Jahr später erhob sie eine Rückforderung über 43 Millionen Euro erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden./klm/fi/DP/men