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'Cum-Ex': Kanzleramtsminister Schmidt sieht Vorwürfe der Einflussnahme geklärt

30.09.2022
um 15:11 Uhr

HAMBURG (dpa-AFX) - Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt hält die Vorwürfe einer Einflussnahme von führenden SPD-Politikern auf Entscheidungen der Finanzbehörden in der "Cum-Ex"-Affäre für aufgeklärt. Es seien Tausende Aktenseiten gesichtet und viele Zeugen befragt worden, sagte Schmidt am Freitag vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Nun herrsche mehr Klarheit und er traue sich zu sagen, dass die Finanzverwaltung ihre Entscheidung in Bezug auf die Hamburger Warburg Bank eigenständig getroffen habe, sagte der SPD-Politiker.

"Man kann jetzt beklagen, dass keine andere Entscheidung getroffen worden ist", sagte Schmidt. Gleichwohl würde er sich freuen, "wenn wir jetzt weitergehen könnten und diejenigen verfolgen, die verfolgt werden müssen". Der Untersuchungsausschuss will den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den Skandal verwickelten Warburg Bank klären. Konkret geht es um Treffen des damaligen Bürgermeisters Olaf Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Gegen Olearius wurde da bereits wegen Steuerbetrugs in Zusammenhang mit "Cum-Ex"-Geschäften ermittelt.

Nach den ersten Treffen ließ die Hamburger Finanzverwaltung 2016 eine Rückforderung zu unrecht erstatteter Kapitalertragssteuern in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank zunächst in die Verjährung laufen. 2017 waren dann weitere 43 Millionen Euro erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums eingefordert worden.

Scholz hatte die Treffen bei seinen zwei Vernehmungen vor dem Ausschuss eingeräumt, aber angegeben, sich an Gesprächsinhalte nicht erinnern zu können. Zuletzt hatte er Mitte August noch einmal jede Einflussnahme auf das steuerliche Verfahren ausgeschlossen.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden./klm/fi/DP/men