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Regierung will mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung von Sanktionen

07.10.2022
um 17:06 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will ihren Instrumentenkasten im Umgang etwa mit russischen Oligarchen erweitern. Zwar seien EU-Sanktionen in Deutschland unmittelbar wirksam, heißt es in einem Gesetzentwurf, den Finanz- und Wirtschaftsministerium am Freitag an die übrigen Ressorts der Bundesregierung übermittelten und der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Aber: "Die bestehenden rechtlichen Regelungen sind bislang nicht speziell auf die Sanktionsdurchsetzung ausgerichtet und reichen daher nicht dafür aus, dass die Behörden auf Bundes- und Länderebene dieses Ziel vollumfänglich und effektiv erreichen können." Der Bundestag muss dem Vorhaben zustimmen.

So soll eine neu zu schaffende Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums die Arbeit der in Deutschland zuständigen Behörden koordinieren - dies soll auch Synergieeffekte für die Bekämpfung der Geldwäsche ermöglichen. Die Zentralstelle soll auch Tipps von Hinweisgebern entgegennehmen. Wenn ein Unternehmen gegen Sanktionen verstößt oder zu verstoßen droht, soll die Stelle einen Sonderbeauftragten zu seiner Überwachung einsetzen können.

Im Zuge des Kampfs gegen Geldwäsche plant die Bundesregierung auch ein Bargeld-Verbot für den Kauf von Grundstücken. Auch wenn ein Grundstück mit Kryptowährungen und Rohstoffen wie Gold bezahlt wird, soll der Kauf ungültig sein. Wer auf einer EU-Sanktionsliste steht, soll künftig als "unzuverlässig" gelten, was die Hürden für Ermittlungen gegen ihn oder sie senkt. Sanktionsbeschlüsse der Vereinten Nationen gegen Personen oder Unternehmen sollen in Deutschland unmittelbar anwendbar sein, damit Betroffene keine Zeit mehr haben, ihr Vermögen in Sicherheit zu bringen.

Daten zu Eigentümern und Grundstücken aus den Grundbüchern in Deutschland sollen zudem mit dem Transparenzregister verknüpft werden, um so die Suche nach Besitzern zu erleichtern. Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung soll darüber hinaus Schlupflöcher bei der Ermittlung der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten schaffen, also helfen zu ermitteln, wann eingetragene Eigentümer von Immobilien nur als Strohmänner fungieren./hrz/DP/ngu