Reuters

EnBW droht vor Gericht Schlappe bei AKW-Klage

03.02.2016
um 15:26 Uhr

- von Tom Käckenhoff

Bonn (Reuters) - Der Energiekonzern EnBW droht mit seiner Atomklage gegen den Bund und das Land Baden-Württemberg wegen des AKW-Moratoriums 2011 zu scheitern.

"Die Erfolgsaussichten dieser Klage erscheinen uns ausgesprochen wackelig", sagte der Vorsitzende Richter, Stefan Bellin, am Mittwoch in Bonn. Er verwies darauf, dass EnBW ein vom Bund und Land Baden-Württemberg nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 verhängtes dreimonatiges Betriebsverbot nicht angefochten habe. "Eine Anfechtungsklage hätte aufschiebende Wirkung gehabt", sagte Bellin. Er habe daher erhebliche Bedenken, dass den Schadenersatzforderungen von EnBW in Höhe von 261 Millionen Euro stattgegeben werden könne. Das Urteil soll am 6. April verkündet werden. EnBW kann dies anfechten. Der Konzern halte an seiner Klage fest, sagte der Anwalt Klaus-Peter Dolde.

Die deutschen AKW-Betreiber E.ON, RWE und EnBW klagen gegen Bund und Länder wegen des nach der Atomkatastrophe von Fukushima verhängten dreimonatigen Betriebsverbots für die sieben ältesten deutschen AKW und des damals geschlossenen Meilers in Krümmel. Bei EnBW betraf dies die Meiler Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im August im endgültigen Ausstiegsbeschluss. Ursprünglich hatte lediglich RWE geklagt. Nachdem der Energieriese vor dem Verwaltungsgericht in Hessen und dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekam, zogen E.ON und EnBW nach.

RICHTER: ANFECHTUNGSKLAGE WÄRE ZUMUTBAR GEWESEN

Im Fall von EnBW verwies Richter Bellin darauf, dass vieles dafür spreche, dass die Anordnung zur Betriebseinstellung rechtswidrig gewesen. Es sei fraglich, ob ein darauf hinwirkendes Schreiben des Bundesumweltministeriums von Mitte März 2011 an die Länderumweltminister überhaupt als Weisung zu betrachten sei und der Bund haftbar gemacht werden könne. EnBW hätte gegen die Stilllegung auf jeden Fall klagen können. "Unzumutbar war das nicht." EnBW habe aber trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit darauf verzichtet. In einer Pressemitteilung vom April hieß es: "Grundlage für diese Entscheidung waren allerdings nicht allein kurzfristige wirtschaftliche Nachteile, sondern auch der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern."

Sollte die Einschätzung des Bonner Gerichts Schule machen, könnte es auch für die Schadenersatzforderung von E.ON eng werden, über die Ende April vor dem Landgericht Hannover verhandelt wird. E.ON-Chef Johannes Teyssen hatte im Gegensatz zu dem damaligen RWE-Chef Jürgen Großmann zunächst nicht gegen das Atommoratorium geklagt. Inzwischen fordert der Energieriese 380 Millionen Euro für die Zwangspause. RWE fordert 235 Millionen Euro. Bei einer ersten Anhörung im Dezember vor dem Landgericht Essen hatte der Richter allerdings deutlich gemacht, dass der Betrag deutlich geringer ausfallen könnte. Er brachte für den Fall eines möglichen Vergleichs die Summe von 50 Millionen Euro ins Spiel.

Möglich ist allerdings, dass sich diese und weitere Atomklagen in Luft auflösen. Branchenexperten gehen davon aus, dass die Streitigkeiten um den Atomausstieg beigelegt werden könnten, wenn sich die Betreiber mit der Bundesregierung auf eine Atomstiftung einigen würden. In den kommenden Monaten dürfte es Gespräche dazu geben, wie der Abriss der Meiler und die Müllentsorgung geregelt und finanziert werden könnten. Zu den Atomklagen gehören auch milliardenschwere Schadenersatzforderungen von E.ON, RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen endgültigen Atomausstiegs. Darüber verhandelt ab Mitte März das Bundesverfassungsgericht.

ENBW ENERGIE BAD.-WUE. ON

WKN 522000 ISIN DE0005220008

RWE AG INH O.N.

WKN 703712 ISIN DE0007037129

VALIANT HLDG NA SF 0,50

WKN 157770 ISIN CH0014786500