Reuters

Beiersdorf erringt Etappensieg im Streit um Nivea-Blau

09.07.2015
um 12:21 Uhr
Karlsruhe (Reuters) - Der Kosmetikkonzern Beiersdorf hat im Markenstreit um sein Nivea-Blau einen Etappensieg verbucht. Der Bundesgerichtshof hob am Donnerstag eine Entscheidung des Bundespatentgerichts auf, das die Löschung der entsprechenden Farbmarke angeordnet hatte. Die Hamburger hatten sich die Marke im Jahr 2007 für Haut- und Körperpflegeprodukte schützen lassen. In dem Streit fordert der Konkurrent Unilever, dieser spezielle dunkelblaue Farbton müsse für alle Wettbewerber freigehalten werden. (Az. I ZB 65/13).Die Rechtsbeschwerde von Beiersdorf gegen die Entscheidung des Bundespatentgerichts war nun erfolgreich. Der Dax-Konzern kann sich Hoffnungen machen, das markante Blau seiner Nivea-Cremeverpackungen doch weiter für sich allein beanspruchen zu können. Der Fall geht in eine neue Runde. Dabei muss das Bundespatentgericht nun mit einer neuen Umfrage feststellen, wie hoch der Prozentsatz der Verbraucher ist, der den typischen blauen Farbton automatisch als "Produktkennzeichen" der Firma sieht.Unilever argumentiert, Beiersdorf verwende die blaue Farbe "nur rein dekorativ als Verpackungshintergrund" des weißen Schriftzugs Nivea. Den Begriff Nivea hatten sich die Norddeutschen als Wortmarke schützen lassen - diese wird in dem Streit nicht angegriffen. Das Unternehmen macht geltend, es verwende die Farbe Blau als "Hausfarbe" für Haut- und Körperpflegeprodukte und nutze sie auch in der Werbung. Jedes Nivea-Produkt sei zumindest zum Teil in dem geschützten Blauton (Pantone 280 C) gehalten - nicht nur die Creme in der runden Blechdose.Laut BGH sind solche "abstrakten Farbmarken" zwar im Allgemeinen nicht schutzfähig, weil der Verbraucher eine Farbe in der Regel als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen wahrnehme. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass sich das Nivea-Blau für Haut- und Körperpflegeprodukte bei den Verbrauchern durchgesetzt habe und deshalb als Farbmarke nicht gelöscht werden dürfe. Es reiche dabei aus, wenn mehr als 50 Prozent der Verbraucher in der Farbe einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen sähen. Der Maßstab des Bundespatentgerichts, das mindestens 75 Prozent verlangt hatte, sei "zu streng", entschied der BGH.Beiersdorf begrüßte die Entscheidung des BGH. Eine Unilever-Sprecherin sah sich hingegen "bestärkt in unserer Entscheidung gegen die Marken-Registrierung vorzugehen". Der Konzern erwarte, dass das Bundespatentgericht letztlich zu einer Bestätigung der ursprünglichen Löschungsentscheidung kommen werde.

Beiersdorf AG

WKN 520000 ISIN DE0005200000

UNILEVER CVA EO -,16

WKN A0JMZB ISIN NL0000009355
UNILEVER CVA EO -,16 Chart
UNILEVER CVA EO -,16 Chart

Unilever PLC

WKN A0JNE2 ISIN GB00B10RZP78