Reuters

Kommission will Aufschlag für Atom-Rückstellungen

22.03.2016
um 19:21 Uhr

- von Markus Wacket

Berlin (Reuters) - Die Kommission des Bundes bleibt im Ringen um die Kosten der Zwischen- und Endlagerung des Atommülls hart.

Die Mehrheit im Gremium verlange von den AKW-Betreibern einen Aufschlag auf die bereits gebildeten Rückstellungen, sagten Mitglieder des Gremiums am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Nur dann könne der Staat die Kostenrisiken für Zwischen- und Endlagerung übernehmen. Die von den Versorgern unterstellte Verzinsung ihrer Rückstellungen von rund 4,6 Prozent werde als zu hoch angesehen. Neben den Rückstellungen von 17,3 Milliarden Euro müsse noch ein Aufschlag von 30 bis 100 Prozent der Summe fällig werden, der in einen staatlichen Fonds fließen könnte. Die Aktien von RWE und E.ON gerieten nach der Meldung über die Haltung der Kommission unter Druck.

Die Kommission mit 19 Mitgliedern aus gesellschaftlichen Gruppen will ihre Empfehlungen an die Regierung nach der Sitzung am 13. April übermitteln. Vorher werde es noch ein Gespräch mit den Versorgern geben. E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW haben für beide Aufgaben insgesamt rund 39 Milliarden Euro an Rückstellungen gebildet. Ob die ausreichen ist allerdings unsicher. Es zeichnet sich ab, dass der Abriss weiter in der Hand der Versorger bleiben soll, die auch das Risiko tragen. Darauf werden etwa die Hälfte der Rückstellungen entfallen. Für die Zwischen- und Endlagerung ist der Fonds im Gespräch.

VERSORGER RECHNETEN MIT GÜNSTIGEREN ENDLAGER-KOSTEN

Die Versorger hatten Angaben aus der Kommission zufolge geltend gemacht, dass Zwischen- und Endlagerung um rund neun Milliarden Euro günstiger werden könne, als bisher angenommen. Dies stieß in der Kommission aber auf Skepsis. Stattdessen wurde darauf verwiesen, dass die Konzerne im Falle den Risikoaufschlag auch als Betriebskosten steuerlich geltend machen könnten, was die effektiven Zahlungen reduzieren würde.

Neben dem einmaligen Risikozuschlag gilt auch nach wie vor eine sogenannte Nachhaftung als möglich. Demnach müssten die Konzerne, bis zu einer festzulegenden Grenze und einem bestimmten Zeitpunkt, sämtliche Kostenrisiken weiter tragen. Auch ein Kombination von Risikozuschlag und Nachhaftung ist nicht ausgeschlossen.

Nach derzeitiger Rechtslage müssten die Versorger sowohl für Abriss als auch Zwischen- und Endlagerung komplett haften. In der Regierung besteht aber die Sorge, dass die im Zuge der Energiewende angeschlagenen Konzerne dies langfristig nicht schultern können und bereits gebildete Rückstellungen verloren gehen könnte.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

WKN 522000 ISIN DE0005220008

RWE AG

WKN 703712 ISIN DE0007037129

Valiant Holding AG

WKN 157770 ISIN CH0014786500