Reuters

Koalition legt Details zum Ausbau der Offshore-Windenergie fest

05.07.2016
um 12:41 Uhr

Berlin (Reuters) - Die Koalition hat die Details zum weiteren Ausbau der Windenergie auf See und Ausnahmen für stromintensive Unternehmen festgelegt.

Regierungsfraktionen und Wirtschaftsministerium einigten sich nach Angaben aus Koalitionskreisen vom Dienstag auf die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) und bestimmten den genauen Ausbaupfad für die Offshore-Windenergie im Übergangszeitraum von 2021 bis 2025. Dann sollen Anlagen mit einer Kapazität von 3,1 Gigawatt auf See gebaut werden. Der Übergangszeitraum war festgelegt worden, weil in dieser Zeit die großen Stromleitungen noch nicht zur Verfügung stehen, die den Windstrom nach Süden transportieren sollen.

2021 soll der Zubau ausschließlich in der Ostsee stattfinden, weil dort bereits Leitungen an Land vorhanden sind. Ab 2026 sollen jährlich 840 Megawatt neu entstehen. Zielmarke sind 15 Gigawatt Offshore-Windleistung im Jahr 2030. Zugleich wurden die Größen für den Einstieg in die von der EU geforderten Ausschreibungen auch für Offshore-Projekte festgelegt. Für die erste Ausschreibung am 1. März 2017 sind 1700 Megawatt vorgesehen. Am 1. März 2018 sollen weitere 1400 Megawatt ausgeschrieben werden.

Die Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen wird ausgeweitet. Bestimmte Firmen, die bis 2014 von der Ökostromumlage befreit waren, dann aber dieses Privileg verloren, zahlen künftig nur 20 Prozent EEG-Umlage, heißt es in der Vereinbarung.

Beschlossen wurde auf Wunsch der SPD auch ein sogenanntes Mieterstrom-Modell. Dabei sollen Mieter aus hauseigenen Ökostrom-Anlagen Strom beziehen können, ohne dafür eine EEG-Umlage zahlen zu müssen. Details wurden nicht festgelegt, Vermieter und Mieter müssen die Konditionen frei aushandeln.

Die Regierung steht unter Zeitdruck, da das Gesetz noch von der EU geprüft und gebilligt werden muss und Anfang 2017 in Kraft treten soll. Für Freitag ist die Verabschiedung im Bundestag angesetzt. Der Bundesrat kann das Ökostrom-Gesetz kaum stoppen, aber erheblich verzögern.

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