Reuters

EU verbannt Roaming-Gebühren - Auflagen geplant

21.09.2016
um 15:31 Uhr

Brüssel (Reuters) - Die EU-Kommission justiert ihre Pläne für die Abschaffung der Handy-Roaming-Gebühren nach.

Nach wie vor sei geplant, dass Bürger der Staatenunion ab Juni nächsten Jahres bei Reisen ins EU-Ausland ohne Zusatzkosten mit dem Handy telefonieren könnten, teilte die EU-Kommission am Mittwoch. Für Sprachminuten und heruntergeladene Daten im Urlaub werde der gleiche Preis in Rechnung gestellt wie im Inland. Doch müsse die Nutzung überwacht werden, um Missbrauch zu vermeiden. "Wir werden die Tagesnutzung nicht begrenzen, haben uns aber entschieden, klare Auflagen in Hinsicht auf den Wohnort zu machen", sagte Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission.

Das Gremium hatte die Aufschläge für Telefonate im Ausland in den vorigen zehn Jahren bereits um 90 Prozent gekappt - zum großen Missfallen der Mobilfunknetzbetreiber. Für die war das Geschäft lange Zeit eine sprudelnde Geldquelle, da der Mehraufwand für die Abrechnung von Gesprächen von Ausländern auf dem eigenen Netz minimal ist. Mittlerweile bieten alle Mobilfunkkonzerne gegen Aufpreis Zusatzoptionen für die Handynutzung im EU-Ausland an. Damit wollen sie dem beschlossenen Ende der Gebühren zuvorkommen.

Hintergrund des neuen Vorschlags sind Warnungen von Vodafone, der Deutschen Telekom und Co. Sie fürchten, dass mit Wegfall der Roaming-Aufschläge geizige Kunden auf die Idee kommen, sich im Ausland eine Sim-Karte zu besorgen. Mit der dort erstandenen Sim-Karte könnten Nutzer dann unbegrenzt im Inland telefonieren. Der Kauf lohnt sich, da die Gebühren in den meisten Ländern wesentlich günstiger sind als in Deutschland. Um einem solchen Missbrauch den Riegel vorzuschieben, wollte die Kommission Roaming ohne Zusatzgebühren ursprünglich nur für 90 Tage im Jahr und lediglich 30 Tage am Stück zu erlauben. Verbraucherschützer hatten diese Fristen als zu kurz kritisiert.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ruderte deshalb vor anderthalb Wochen zurück und legte nun den neuen Entwurf vor. Demnach sollen Mobilfunkanbieter überwachen können, ob eine Sim-Karte hauptsächlich im Ausland oder zu Hause genutzt wird. Auch lange Pausen beim Einsatz von Sim-Karten könnten ein Hinweis auf Missbrauch sein. In den Fällen dürfen die Betreiber wieder Zuschläge verlangen. Der Roaming-Vorstoß ist Teil eines großen Projekts der Kommission zur Neuregelung der Telefon- und Internet-Branche in der Union. Die soll damit im Vergleich zu den USA wettbewerbsfähiger gemacht werden.

Deutsche Telekom AG

WKN 555750 ISIN DE0005557508

Orange S.A.

WKN 906849 ISIN FR0000133308

Telecom Italia S.p.A.

WKN 120470 ISIN IT0003497168

Telefonica S.A.

WKN 850775 ISIN ES0178430E18

Vodafone Group PLC

WKN A1XA83 ISIN GB00BH4HKS39
Vodafone Group PLC Chart
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Vodafone Group PLC (ADRs)

WKN A1XD9Z ISIN US92857W3088
Vodafone Group PLC (ADRs) Chart
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