Reuters

Regierung will bundesweites Korruptionsregister schaffen

22.02.2017
um 16:52 Uhr

Berlin (Reuters) - Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries will korrupte und betrügerische Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge mit Hilfe eines bundesweiten Korruptionsregisters ausschließen.

Dem soll ein "Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters" dienen, dessen Entwurf am Mittwoch aus Regierungskreisen bekanntwurde und der momentan in der Bundesregierung abgestimmt wird. In dem Register sollen Firmen aufgeführt werden, die sich Wirtschaftsstraftaten schuldig gemacht haben. Solche Unternehmen sollen fünf Jahre, in weniger gravierenden Fällen drei Jahre, keine öffentlichen Aufträge erhalten.

"Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten haben", heißt es im Entwurf. Derzeit werden von den Ämtern und Behörden von Bund, Ländern und Kommunen jährlich Aufträge im Wert von 280 bis 300 Milliarden Euro vergeben - das sind rund zehn Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung im Jahr.

Zwar eröffnet schon das geltende Vergaberecht die Möglichkeit, korrupte und anderweitig straffällige Firmen von öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen. In der Praxis aber fällt es öffentlichen Auftraggebern schwer, dahinterzukommen, ob Unternehmen Straftaten begangen haben. Zwar gibt es in einigen Ländern - etwa in Berlin, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen - bereits solche Register. Allerdings ist der Informationsfluss über die Landesgrenzen hinweg bislang nicht sichergestellt und ihre Regeln und Kriterien unterscheiden sich zum Teil stark. Das soll mit einem bundesweiten Register anders werden.

Das geplante bundesweite Register soll Unternehmen umfassen, deren Manager wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, die dem Unternehmen zuzurechnen sind. Auch Strafbefehle und Bußgeldentscheidungen werden von Staatsanwaltschaften, Kartell- und anderen Behörden gemeldet. Es soll zwei Schwellenwerte geben: einen Auftragswert von 30.000 Euro und eine Strafhöhe ab einem Bußgeld in Höhe von 2500 Euro. Automatisch ausgeschlossen werden sollen Firmen, denen schwere Straftaten zur Last gelegt werden, wie Geldwäsche, Betrug, Bildung einer terroristischen Vereinigung, Terrorismusfinanzierung, Freiheitsberaubung und Steuerhinterziehung. Es gibt zudem arbeits- und sozialrechtliche Delikte, bei dem es einen Ausschluss aus Auftragsvergaben geben kann, aber nicht muss. Ein Beispiel dafür sind Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Firmen sollen aber die Möglichkeit haben, mit glaubhaften "Selbstreinigungsmaßnahmen", wie internen Kontrollen und Vorsorgemaßnahmen von der Liste gestrichen werden zu können.