Reuters

Bunderat billigt Gesetz gegen Hass und Verleumdung im Internet

07.07.2017
um 15:21 Uhr

Berlin (Reuters) - Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen.

Nach dem Bundestag gab am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für ein Gesetz, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen "in der Regel" binnen sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden. Die Netzwerk-Betreiber werden verpflichtet, den Nutzern dazu ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Kommen die Unternehmen dem nicht nach, droht ihnen eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro.

Die sozialen Netzwerke können die Entscheidung an gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber abgeben, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes funktionieren. Die Einrichtungen der Selbstregulierung müssen pluralistisch besetzt und ihre Prüfer unabhängig von den Plattformen sein. Auch müssen sie jeweils von mehreren Anbietern getragen werden.

Wenn die Betreiber der Netzwerke strafbare Inhalte gar nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig löschen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings hat die einmalige Nichtlöschung von Inhalten nicht bereits Bußgelder zur Folge. Vielmehr muss es sich um "systemische Fehler" handeln - also wenn ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet worden ist. Die Geldbuße kann fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person betragen. Gegen Unternehmen kann die Buße bis zu 50 Millionen Euro ausmachen.

Meta Platforms Inc.

WKN A1JWVX ISIN US30303M1027