Reuters

Erfinder der Cum-Ex-Steuertricks will sich der Justiz stellen

05.10.2017
um 14:26 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Einer der mutmaßlichen Erfinder der Cum-Ex-Steuertricks will sich der deutschen Justiz stellen.

"Selbstverständlich werde ich persönlich am Verfahren, falls es überhaupt zu diesem kommt, teilnehmen und nötigenfalls auch durch alle juristischen Instanzen gehen", sagte der in der Schweiz lebende Anwalt Hanno Berger der "Wirtschaftswoche" laut einem am Donnerstag veröffentlichten Vorabbericht. Seit Ermittler vor fünf Jahren sein Frankfurter Büro und seine Wohnungen durchsucht hatten, lebt Berger in der Alpenrepublik.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Medienberichten zufolge wegen der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte Anklage gegen Berger und mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) erhoben. Sie wirft ihnen demnach Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Damit könnte es zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen dieser Aktien-Deals kommen, sofern das Landgericht Wiesbaden die Anklage zulässt. Letztendlich dürfte der Fall vor dem Bundesgerichtshof oder sogar dem Bundesverfassungsgericht landen.

Juristisch vertreten wird Berger vom Rechtsanwalt und stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki. Dieser bestätigte Reuters, er werde dies auch nach der Bundestagswahl tun. Auf die Frage, ob dies abhängig sei von einem Regierungsamt, sagte Kubicki: "Ein Ministeramt wäre unvereinbar mit anwaltlicher Tätigkeit. Da dies gegenwärtig nicht absehbar ist, übe ich meinen Beruf – wie in den letzten 30 Jahren auch – weiter aus." Kubicki werden in einer möglichen Jamaika-Koalition aus Union, Grünen und FDP Ambitionen auf das Amt des Bundesfinanzministers nachgesagt. Der Politiker wird aber auch für andere Ministerposten gehandelt, etwa das Justizressort.

MILLIARDENSCHADEN FÜR DEN FISKUS

Die Cum-Ex genannten Steuertricks von Banken und Großinvestoren sind rechtlich umstritten und waren erst 2012 vom Bundestag gestoppt worden. Beteiligte verschoben bei diesen Deals um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: "Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch. Es entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Der Schaden für den Fiskus wird auf mehr als zehn Milliarden Euro geschätzt. Ob die Geschäfte tatsächlich illegal waren oder ob damit legal ein Steuerschlupfloch ausgenutzt wurde, ist juristisch allerdings umstritten.

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