Reuters

MyRight verlangt Schadensersatz im Namen von 15.000 VW-Kunden

06.11.2017
um 16:16 Uhr

Hamburg (Reuters) - Im Rechtsstreit um Schadensersatz für manipulierte Dieselautos von Volkswagen legt die Klägerseite nach.

Der Rechtsdienstleister MyRight reichte am Montag eine Klage beim Landgericht Braunschweig ein, hinter der Ansprüche von mehr als 15.000 VW-Kunden stehen, die sich durch den Dieselskandal geschädigt sehen. Nach Ansicht der US-Kanzlei Hausfeld, die im Auftrag von MyRight handelt, ist die Betriebserlaubnis der betroffenen Autos durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung erloschen. Sie verlangt, dass VW die Fahrzeuge zurücknimmt und den Kaufpreises erstattet. Insgesamt geht es dabei um Forderungen von 357 Millionen Euro.

"Es nicht zumutbar, dass man ein Auto fährt, das nach rechtlicher Betrachtung gar nicht fahren dürfte", sagte MyRight-Gründer Jan-Eike Andresen. Deshalb müsse VW den vollen Kaufpreis erstatten. Volkswagen betrachtet die Forderungen als unbegründet und verweist auf Urteile anderer Gerichte.

Das Landgericht Braunschweig hatte bereits im August eine Musterklage von MyRight zurückgewiesen. Dabei hatte die Kammer zwar festgestellt, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Daraus leiteten die Richter aber keinen Anspruch auf Schadensersatz ab. Dagegen haben die Kläger Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt und wollen nötigenfalls vor den Bundesgerichtshof ziehen. Ziel ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Die Wolfsburger hatten die Manipulation der Abgaswerte von weltweit elf Millionen Dieselautos zugegeben. In den USA hat der Konzern etliche Milliarden an Entschädigung an Kunden und hohe Strafen gezahlt. In Europa lehnt der Konzern das aber ab, weil es sich nach Ansicht von VW nach europäischem Recht nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden. Noch 2017 soll eine Sammelklage in der Schweiz erhoben werden. Hausfeld kündigte zudem an, die Aktivitäten europaweit auszudehnen und mit der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC zusammenzuarbeiten.

Laut VW haben deutsche Gerichte bisher in gut 900 Verfahren wegen Klagen von Kunden entschieden. Etwa 70 bis 75 Prozent der Fälle seien abgewiesen worden, sagte ein Sprecher. Insgesamt seien gut 7000 zivilrechtliche Verfahren anhängig. Zudem ist Volkswagen in einem Musterverfahren mit Klagen von Anlegern konfrontiert, die Schadensersatz wegen erlittener Kursverluste verlangen.

VOLKSWAGEN AG VZO O.N.

WKN 766403 ISIN DE0007664039