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Gericht deutet in Postbank-Streit Urteil pro Deutsche Bank an

08.11.2017
um 16:41 Uhr

Köln (Reuters) - Im Streit der Deutschen Bank mit ehemaligen Aktionären der von ihr übernommenen Postbank zeichnet sich ein Sieg des Frankfurter Geldhauses ab.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln zerpflückte der Vorsitzende Richter Christoph Wurm am Mittwoch die Argumente der Kläger. Sie verlangen eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Meinung nach die damaligen Minderheitsaktionäre der Postbank mit einem zu geringen Preis je Aktie abgefunden hat. Im Kern geht es bei dem Prozess auch um die Frage, ob Deutsche Bank und Deutsche Post, damals Haupteigentümerin der Postbank, bei der Übernahme gemeinsame Sache gemacht haben - zulasten der übrigen Aktionäre.

Die Deutsche Bank bestreitet das. Das Gericht deutete an, dass es sich bei einem Urteil, das am 13. Dezember verkündet werden soll, dieser Sichtweise anschließen wird. Richter Wurm erklärte, die bei der Übernahme ab 2008 vereinbarten Regelungen zwischen der Deutschen Bank und der Postbank erfüllten nach Ansicht des Senats nicht den Tatbestand eines verbotenen "acting in concert".

Auch kürzlich zulasten der Deutschen Bank ergangene Urteile des Landgerichts Köln in ähnlichen Fällen seien argumentativ "schon vom Ansatz her nicht einleuchtend", sagte Wurm. Viele der Annahmen der untergeordneten Instanz gingen "zum Teil über Spekulationen nicht hinaus", bemängelte der Jurist.

Das Kölner Landgericht hatte ehemaligen Postbank-Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zugesprochen. Bekommen hatten sie bei der Übernahme lediglich 25 Euro für einen Postbank-Anteilsschein. Die Deutscher Bank hatte damals offengelassen, ob sie die Urteile vom Oberlandesgericht (OLG) Köln überprüfen lassen will - ob dann ebenfalls der 13. Zivilsenat zuständig wäre, ist offen.

Das OLG hatte in dem am Mittwoch verhandelten Fall auch den damaligen und heutigen Post-Chef Frank Appel als Zeugen gehört. Richter Wurm und die Anwälte der Deutschen Bank bezogen sich am Mittwoch wiederholt auf Aussagen Appels, wonach es keine Absprachen zulasten anderer Aktionäre zwischen ihm in seiner damaligen Eigenschaft als Aufsichtsratschef der Postbank und dem früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann gegeben habe.

Die Deutsche Bank war im September 2008 zunächst mit 29,75 Prozent bei der Postbank eingestiegen - zu einem Preis von 57,25 Euro je Aktie. Damit blieb sie unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst in einem zweiten Schritt stockte sie auf 48 Prozent auf, zahlte dafür nach dem Ausbruch der Finanzkrise aber nur noch 23,92 Euro je Aktie. Am 7. Oktober 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank schließlich ein Übernahmeangebot für die Aktien der Postbank zum Preis von 25 Euro je Anteilsschein. Damit mussten sich die Postbank-Kleinaktionäre letztlich begnügen.

Die Deutsche Bank äußerte sich nach der Verhandung am Mittwoch zuversichtlich: "Wir sehen uns durch die seitens des Gerichts geäußerte vorläufige rechtliche Einschätzung bestätigt und halten die von der Effecten-Spiegel AG geltend gemachten Ansprüche für unbegründet. Wir sind daher zuversichtlich, dass das Gericht die Berufung der Klägerin und damit die geltend gemachten Ansprüche zurückweisen wird", teilte das Geldhaus mit. Kläger-Anwalt Oliver Krauss hielt mit seiner Enttäuschung nicht hinterm Berg: "Es sieht nicht gut aus."

Deutsche Bank AG

WKN 514000 ISIN DE0005140008

Deutsche Post AG

WKN 555200 ISIN DE0005552004