Reuters

Banken nehmen bei neuen Wertpapier-Regeln letzte Hürde

03.01.2018
um 16:11 Uhr

London/Frankfurt (Reuters) - Die Umstellung auf die neuen EU-Vorschriften zum Anlegerschutz hat nach Angaben von Regulierern und Marktteilnehmern größtenteils reibungslos funktioniert.

Bislang gebe es keine Probleme, sagte der Chef der Europäischen Finanzmarktaufsicht (ESMA), Steven Maijoor, am Mittwoch. Angesichts des Umfangs und der Komplexität der EU-Kapitalmarktrichtlinie MiFID II seien aber Störungen in den kommenden Tagen nicht ausgeschlossen. Die seit Mittwoch geltenden Regeln - die Banken unter anderem verpflichten, die Kosten ihrer Produkte auf den Euro und Cent genau auszuweisen, sollen für mehr Verbraucherschutz und Wettbewerb sorgen. Sie waren um ein Jahr verschoben worden, um Banken, Wertpapierhändlern und Börsenbetreibern mehr Zeit für die Umstellung zu geben. Dennoch verabschiedeten Regulierer wie die deutsche BaFin und die britische FCA noch in letzter Minute eine Reihe von Ausnahmeregelungen.

Die Unternehmen stöhnen über die Fülle an Vorgaben. Alleine auf die 2000 deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute kommen nach Schätzungen des Bundesverbands deutscher Banken rund eine Milliarde Euro an zusätzlichen Kosten zu.

Banken, Börsen und Vermögensverwalter hatten sich in den vergangenen Monaten fierberhaft auf den 3. Januar vorbereitet. Systeme wurden angepasst, Mitarbeiter geschult und Kunden informiert. Am Mittwoch standen Notfallteams bereit, um mögliche Systemstörungen schnell zu beheben. Doch alles habe mehr oder weniger reibungslos funktioniert, sagten Vertreter großer Banken und Vermögensverwalter. "Nur in einzelnen Fällen gab es im Markt kleinere technische Probleme. Die betroffenen Marktteilnehmer haben sie zügig lösen können", sagte Carsten Kunkel, der bei dem auf Vermögensverwalter spezialisierten Softwarehaus SimCorp für regulatorische Themen zuständig ist.

KEINE VERSTECKTEN GEBÜHREN MEHR

Kunden sollen künftig besser vor falscher Beratung und versteckten Gebühren geschützt sein. "Das große Ziel von MiFID II ist ein besserer Anlegerschutz", sagte die für die Überwachung der MiFID-Einführung zuständige BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. So müssen Anlageberater statt dem bisher bekannten Beratungsprotokoll in einer Geeignetheitserklärung darlegen, warum bestimmte Produkte zum Anlageziel und zum Risikoprofil eines Kunden passen. Zudem muss nun jede Kommunikation zwischen Kunde und Bank, die zum Abschluss eines Wertpapiergeschäfts führt, aufgezeichnet werden. Dadurch soll bei Rechtsstreitigkeiten leichter nachvollziehbar sein, ob zum Beispiel ein Bankberater seinen Kunden genug über die Risiken eines Geschäfts aufgeklärt hat. Auch soll der Anleger mehr Transparenz über die mit einer Kaufentscheidung verbundenen Kosten erhalten. Künftig müssen die reinen Produktkosten ebenso ausgewiesen werden wie Vertriebsprovisionen.

"Wir denken, dass alle genügend Zeit hatten, um sich auf MiFID II vorzubereiten", sagte Maijoor. Doch erst in elf der 28 EU-Länder ist das EU-Regelwerk vollständig in nationales Recht umgesetzt. Dazu zählen mit Deutschland, Großbritannien und Frankreich die großen Finanzplätze in der EU.

Noch in letzter Minute veröffentlichten die deutsche Finanzaufsicht BaFin und die britische FCA Ausnahmegelungen. So können mit der Deutschen-Börse-Tochter Eurex Clearing, der ICE Futures Europe und der London Metal Exchange drei große Clearing-Häuser ihre Kunden weiterhin verpflichten, die bei ihren Börsenbetreibern ge- oder verkauften Derivatekontrakte auch bei ihnen abzuwickeln. Eigentlich sieht MiFID II vor, dass die Kunden frei wählen können, wo sie börsengehandelte Derivate abwickeln ("clearen"). Dafür bräuchten Konkurrenten Zugang zu den Systemen der Clearing-Häuser.

Durch die bis Juli 2020 geltende Ausnahmeregelung werde ein ordnungsgemäß funktionierender Markt gewährleistet, erklärte die FCA. Die Deutsche Börse begrüßte die Entscheidung der BaFin. "Wir wissen einfach nicht, wie die britische Regulierung nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU aussehen wird", sagte die für Regulierungsfragen zuständige Deutsche-Börse-Managerin Alexandra Hachmeister dem Fernsehsender CNBC. Es sei unklar, welche rechtlichen Vorgaben erfüllt werden müssten, wenn einem Konkurrenten Zugang zu den Eurex-Systemen gewährt wird.

Commerzbank AG

WKN CBK100 ISIN DE000CBK1001

Deutsche Bank AG

WKN 514000 ISIN DE0005140008

Deutsche Börse AG

WKN 581005 ISIN DE0005810055

Hongkong Exchanges and Clearing Ltd.

WKN A0NJY9 ISIN HK0388045442

Intercontinental Exchange Inc

WKN A1W5H0 ISIN US45866F1049