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VORSCHAU-Diesel-Urteil - Ende der "Freien Fahrt für freie Bürger"?

16.02.2018
um 14:41 Uhr

- von Markus Wacket

Berlin (Reuters) - Der 22. Februar könnte für Autoindustrie, Bundesregierung und für Millionen Diesel-Fahrer ein einschneidender Tag werden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will darüber entscheiden, ob der Weg per Auto in Dutzende Städte für Millionen Menschen versperrt werden kann, damit die Luft in Ballungsräumen sauberer wird.

"Freie Fahrt für freie Bürger" wäre dann vorerst vorbei. Solche Fahrverbote zu verhindern ist das Ziel der Bundesregierung und auch der Bundesländer - und vor allem auch der Autobranche. Die Bundeskanzlerin lud zu Diesel-Gipfeln ein, die Industrie versprach Besserungen an der Motor-Software sowie eine Prämie fürs Abwracken alter Diesel, die Kommunen stellten mehr Nahverkehr und nachgerüstete Busse in Aussicht. Doch das könnte alles zu spät und zu wenig gewesen sein, wenn der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher am nächsten Donnerstag sein Urteil spricht.

Das Gericht in Leipzig entscheidet darüber, ob die Behörden der Bundesländer oder der Bund Fahrverbote verhängen dürfen. "Kernfrage ist, ob Fahrverbote schon jetzt nach dem rechtlichen Instrumentarium gehen", sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die zahlreiche Kommunen verklagte und damit den Rechtsstreit bis zum obersten Gericht in Leipzig trieb. "Das ist eine komplett offene Rechtsfrage." Auf dem Tisch liegen die Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten die beiden Großstädte verpflichtet, Fahrverbote in einer Umweltzone oder in besonders belasteten Straßen per Luftreinhalteplan vorzuschreiben. Denn nur so könnte die zu hohe Stickoxid-Belastung endlich unter den seit 2010 geltenden Grenzwert gedrückt werden. Das bisherige Vorgehen habe die Gesundheitsgefahr nicht gebannt.

Sollte das Gericht die Revision zurückweisen, müssten die Urteile der Verwaltungsgerichte zügig umgesetzt werden - auch wenn die Kommunen noch etwas Spielraum bekämen, wann und wo genau solche Fahrverbote greifen. Und der Spruch hätte als Grundsatzurteil Bedeutung weit über Düsseldorf und Stuttgart hinaus: Insgesamt 70 Städte reißen trotz einer leichten Besserung der Luft die von der EU gesetzten Grenzwerte und müssten Fahrverbote ins Auge fassen.

JA ZU FAHRVERBOTEN WÃœRDE NACHRÃœSTUNGSDEBATTE SCHUB GEBEN

Ein solches Urteil würde auch Ungemach für die Autoindustrie bedeuten, weil es unweigerlich die Debatte über eine umfangreiche Nachrüstung von Diesel-Motoren über ein einfaches Software-Update hinaus befeuern würde. Union und SPD hielten im Koalitionsvertrag fest, nach der Gerichtsentscheidung im Lauf des Jahres über eine Nachrüstung der betroffenen Motoren zu entscheiden. Dabei geht es um die fast sechs Millionen Diesel-Pkw der Euro-5-Norm, die besonders viel Stickoxide ausstoßen. Ob eine Motor-Nachrüstung mit einem sogenannten SCR-Katalysator technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, prüft eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Verkehrsministeriums. Sie schätzt die Gesamtkosten einer solchen Aktion auf bis zu zehn Milliarden Euro. Unter dem Druck von Fahrverboten hätten Staat, Autoindustrie und Diesel-Besitzer nach Einschätzung der Experten aber ein Interesse daran, die Autos umzurüsten und die Kosten dafür aufzuteilen. Bisher lehnt die Autoindustrie den Motorenumbau entschieden ab.

Für die Kommunen wiederum stellt sich die Frage, wie sie die sauberen von den schmutzigen Autos unterscheiden sollen, um Fahrverbote durchzusetzen. Soll die Polizei stichprobenweise die Fahrzeugscheine prüfen? Die Gegner der Verbote argumentieren, solange die Kontrolle nicht praktikabel und einheitlich geregelt sei, müsse freie Fahrt gelten.

Sollte das Gericht anders entscheiden und dem Bund den Auftrag zur Regelung geben, wäre die Blaue Plakette die beste Lösung, erklärt der Sprecher des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Neuere Fahrzeuge mit einem solchen Aufkleber dürften weiter einfahren, andere müssten draußen bleiben. Den schon lange schwelenden Streit zwischen den Befürwortern dieser Regel, Grüne und SPD, mit der Union hätte das Leipziger Gericht dann entschieden. "Aber die Blaue Plakette allein reicht auch nicht", ergänzt der Sprecher. Ein ganzes Bündel an Maßnahmen - von Mooswänden an Straßen zur Luftreinigung bis zur Umstellung auf Elektroautos - wird gebraucht.

Bayerische Motoren Werke AG

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Mercedes-Benz Group AG

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Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039