Reuters

Musterfeststellungsklage soll kommende Woche ins Kabinett

20.04.2018
um 15:56 Uhr

Berlin (Reuters) - In den festgefahrenen Streit über die geplante Klagegemeinschaft für Verbraucher kommt Bewegung.

Der Gesetzentwurf für die sogenannte Musterfeststellungsklage solle kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden, hieß es in Regierungskreisen. Am Freitag blieb allerdings zunächst offen, ob alle Vorbehalte gegen den Entwurf des Justizministeriums ausgeräumt worden sind und ob tatsächlich über ihn abgestimmt wird. In Unionskreisen wurde es für möglich gehalten, dass der Entwurf trotz bestehender Meinungsverschiedenheiten von der Ministerrunde beschlossen werden soll, um nicht weiter Zeit im Gesetzgebungsverfahren zu verlieren.

Die Bundesregierung steht bei der Musterfeststellungsklage unter einem gewissen Zeitdruck. Laut Koalitionsvertrag soll sie spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. Damit soll eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw verhindert werden. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus.

Durch die Musterfeststellungsklage sollen in Deutschland geschädigte Verbraucher erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten können. Allerdings wollen Union und SPD keine Sammelklage einführen, sondern Verbänden das Recht zu einer Musterfeststellungsklage im Namen der Geschädigten einräumen. An diesen klageberechtigten Verbände ist bislang eine Einigung gescheitert. Union und Wirtschaftsverbände fürchten, der Gesetzentwurf öffne den Weg für Missbrauch. Demnach könnten Anwälte eine Klage erzwingen, um vor allem Prozesskosten zu kassieren. Vor allem in der Wirtschaft gibt es deshalb Sorgen vor einer Prozessflut.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht diese Gefahr nicht. Da bei der Musterfeststellungsklage lediglich ein Schaden festgestellt werde, funktioniere das Geschäftsmodell von Schadenersatzkanzleien nicht, heißt es dort. Denn diese seien auf die Abtretung von Ansprüchen angewiesen.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hatte vorgeschlagen, die Bundesregierung solle bestimmten, vertrauenswürdige Verbände die Klagebefugnis übertragen. Diese hätten dann einen öffentlich-rechtlichen Status, ein Missbrauch wäre ausgeschlossen. Am Freitag wurde in Parlamentskreisen aber nicht damit gerechnet, dass dieser Vorschlag im Gesetzentwurf aufgenommen werde. Es sei wahrscheinlicher, dass eine Mindestmitgliederzahl der klageberechtigten Verbände festgeschrieben werde, um Klagen von eigens dafür gegründeten Verbänden zu vermeiden, hieß es.

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