Reuters

Gericht fordert Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Stuttgart

27.07.2018
um 12:51 Uhr

Hamburg (Reuters) - Das Land Baden-Württemberg muss den Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart nachbessern und Fahrverbote auch für Dieselautos mit der Abgasnorm Euro 5 ermöglichen.

Dafür setzte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine Frist bis Ende August. Sollte das Land der Verpflichtung nicht nachkommen, droht ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. Die Richter folgten damit einem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die gegen den Luftreinhalteplan geklagt hat. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden.

Die grün-schwarze Landesregierung will Anfang 2019 ein ganzjähriges Fahrverbot lediglich für ältere Diesel-Fahrzeuge einführen. Ein Bann für neuere Selbstzünder mit der neueren Euro 5 Abgasnorm soll abgewendet werden. Erst wenn die geplante Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität bis Mitte nächsten Jahres nicht ausreichen, um die Grenzwerte für gesundheitsschädliches Stickoxid einzuhalten, sollte der Luftreinhalteplan nach den Vorgaben der Verwaltungsgerichte fortgeschrieben werden. Dem schoben die Stuttgarter Verwaltungsrichter nun einen Riegel vor. "Das Land ist auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht befugt, die Erfüllung dieses Teils seiner Verpflichtung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben", heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Stuttgart und Düsseldorf als Musterfällen im Februar entschieden, dass Fahrverbote für Selbstzünder grundsätzlich möglich sind, aber verhältnismäßig sein müssen.

Bayerische Motoren Werke AG

WKN 519000 ISIN DE0005190003

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039