Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will für mehr drahtlose Internetzugänge in der Öffentlichkeit sorgen.
Mit einer am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes sollen Anbieter von WLAN-Zugängen etwa in Cafes, Hotels oder öffentlichen Gebäuden mehr Rechtssicherheit erhalten. Bislang laufen sie Gefahr, für Verstöße der Nutzer im Netz haften zu müssen - etwa wenn diese illegale Musikdateien oder Fotos hochladen und verbreiten. Die Rechtsunsicherheit gilt als Hemmnis für den Ausbau von WLAN-Zugängen.
Um nicht mehr für seine Kunden in Haftung zu kommen, muss der Betreiber sein Netzwerk "angemessen" gegen einen unberechtigten Zugriff schützen. Hierzu gehört etwa die Verschlüsselung des Routers. Zudem soll der Zugang zum Internet nur Personen gewährt werden, die vorher erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dies kann etwa per Mausklick geschehen. Verbänden der Digital- und Internetwirtschaft gehen diese Pflichten im Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel allerdings zu weit. Im Vergleich zur ersten Fassung des Gesetzes konnten sie aber eine Reihe von Änderungen durchsetzen.
Mit durchschnittlich 1,87 WLAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner ist Deutschland im internationalen Vergleich weit abgeschlagen. Spitzenreiter ist Südkorea mit mehr als 37 Zugängen für 10.000 Einwohner. Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, in Städten die Voraussetzungen für mehr WLAN-Angebote zu schaffen.