Reuters

EuGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Verspätungen

17.09.2015
um 10:56 Uhr

Brüssel (Reuters) - Fluggesellschaften müssen Passagieren auch im Falle von unerwarteten technischen Problemen eine Entschädigung bei Verspätung zahlen.

Ausgenommen seien davon nicht erkennbare Konstruktionsfehler, welche die Flugsicherheit gefährdeten, Sabotageakte oder Terrorangriffe, urteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag. Fluggäste hätten davon abgesehen aber je nach Entfernung das Recht auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro.

Im vorliegenden Fall hatte eine Niederländerin gegen KLM geklagt, weil ihr Flug von Quito nach Amsterdam 29 Stunden verspätet war. KLM hatte für die Verspätung außergewöhnliche Umstände, nämlich mehrere defekte Teile an der Maschine geltend gemacht. Diese Teile hätten erst aus Amsterdam nach Quito geliefert werden müssen. Der EuGH entschied, dass die Wartung und der reibungslose Betrieb der Flugzeuge Aufgabe der Airline seien, unabhängig davon, ob das technische Problem vorhersehbar gewesen sei.

Air France-KLM S.A.

WKN 855111 ISIN FR0000031122