Reuters

EU-Gutachter - Datenaustausch-Abkommen mit USA ist ungültig

23.09.2015
um 15:11 Uhr

- von Tom Körkemeier und Peter Maushagen

Brüssel/Frankfurt (Reuters) - Nach Ansicht eines EU-Gutachters dürfen die Daten von europäischen Bürgern nicht mehr in den USA gespeichert werden.

US-Internet-Riesen wie Google und Facebook müssen in der Folge eventuell ihr Geschäftsmodell in Europa umstellen.

Die Entscheidung der EU-Kommission, dass ein Drittland wie die USA ein ausreichendes Schutzniveau für persönliche Daten biete, sei ungültig, befand Generalanwalt Yves Bot am Mittwoch. Er begründete dies in seinem Schlussantrag vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) damit, dass es keinen ausreichenden Rechtsschutz für EU-Bürger in den USA gebe, wenn dort persönliche Daten in großem Umfang von Firmen gesammelt würden.

Die Richter des EuGH folgen meist der Ansicht des Generalanwalts. "Der Zugang der amerikanischen Nachrichtendienste zu den übermittelten Daten bedeute einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens und in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten", sagte Bot. Zudem seien die Eingriffe der unverhältnismäßig, da die Überwachung der US-Geheimdienste massiv und nicht zielgerichtet sei.

Im vorliegenden Fall hatte ein österreichischer Student gegen das Sammeln seiner Daten durch Facebook geklagt, nachdem 2013 die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die Internet-Spähaktionen der NSA ans Licht gekommen waren.(Az: C-362/14)

VERBAND WARNT VOR FOLGEN FÜR INTERNET-VERKEHR

Die EU und die USA haben sich vor 15 Jahren nach zähen Verhandlungen auf ein Datenaustauschabkommen geeinigt. Eigentlich verbot die Kommission damals, dass Daten von EU-Bürgern in Ländern mit schwächeren Datenschutzregeln wie den USA gespeichert werden dürften. Um den Internet-Verkehr mit Amerika nicht zu gefährden, können dortige Unternehmen deshalb die Einhaltung von Mindeststandards zusichern und EU-Daten trotzdem speichern.

Dem im Fachjargon "Safe Harbour" genannten Programm sind Tausende US-Konzerne beigetreten, darunter die großen Internet-Konzerne. Dementsprechend warnt die Branche vor den Folgen. "Falls das Gericht der Empfehlung folgt, könnte der internationale Datenverkehr darunter leiden", sagte John Higgins vom Digital Europe. Der Verband vertritt unter anderem Apple, den Netzwerkausrüster Cisco und Google. Nach Aussagen von Telekom-Datenschutzvorstand Thomas Kremer sollte das Abkommen nicht mehr angewandt werden. "Die Daten europäischer Bürger sind in den USA derzeit nicht ausreichend geschützt", sagte Kremer Reuters. Deshalb benötige Europa neue Datenschutzregeln, an die sich auch Unternehmen aus Übersee halten müssten.

Für die EU-Kommission kommt das Gutachten des EuGH zur Unzeit, denn sie hat in den vergangenen zwei Jahren das "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA neu verhandelt. Einem Reuters vorliegenden Dokument zufolge standen die Arbeiten daran kurz vor dem Abschluss. Grundlage der Vereinbarung ist die Annahme, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau besteht.

Amazon.com Inc.

WKN 906866 ISIN US0231351067

Apple Inc.

WKN 865985 ISIN US0378331005

Deutsche Telekom AG

WKN 555750 ISIN DE0005557508

Meta Platforms Inc.

WKN A1JWVX ISIN US30303M1027