Reuters

Renault findet keine Verstöße Ghosns bei Bezahlung

13.12.2018
um 16:41 Uhr

Paris/Sao Paolo (Reuters) - Renault hat an der Bezahlung seines in Untersuchungshaft in Japan sitzenden Chefs Carlos Ghosn anders als das Partnerunternehmen Nissan rechtlich nichts zu beanstanden.

Nach einer vorläufigen Schlussfolgerung habe die Vergütung des Automanagers den einschlägigen Gesetzen und Standards entsprochen, teilte Renault am Donnerstag mit. Die Rechtsabteilung des Unternehmens werde die Vorwürfe von Nissan gegen Ghosn aber weiter untersuchen. Der Verwaltungsrat von Renault entschied, dass Ghosn Vorstandschef bleibt und an der Firmenspitze weiterhin vertreten wird.

Die Staatsanwaltschaft in Tokio wirft dem Gründer und langjährigen Chef der Unternehmensallianz von Renault, Nissan und Mitsubishi vor, die Höhe seiner Bezahlung von Nissan jahrelang verschleiert zu haben. Die am 19. November gegen ihn verhängte Untersuchungshaft verlängerte das Gericht in dieser Woche nach neuen Vorwürfen bei der Anklageerhebung. Ein Antrag seines Anwalts gegen die verlängerte U-Haft war gescheitert.

Renaults Partnerunternehmen Nissan, das den Finanzskandal um Ghosn enthüllt hatte, verfolgt unterdessen die vermutete Veruntreuung von Firmengeldern rechtlich weiter. Der Autobauer verklagte am Dienstag Ghosns Schwester in Brasilien wegen unrechtmäßiger Bereicherung. Details der Klage waren zunächst nicht bekannt. Doch nach früheren Berichten der japanischen Tageszeitung Yomuri bewohnt die Schwester des in Brasilien geborenen Ghosn eine Dienstwohnung in Rio de Janeiro, die Nissan 2011 für den Autoboss gekauft hatte. Ghosn habe Nissan 2002 angewiesen, seiner Schwester im Jahr 100.000 Dollar für Beratertätigkeiten zu zahlen, die diese aber nicht erbracht habe. Ein Vertreter der Familie Ghosn war nicht unmittelbar zu einer Stellungnahme zu erreichen.

Über das Apartment mit Strandlage an der Copacabana streiten Nissan und die Ghosns bereits vor Gericht. Das Unternehmen will der Familie den Zutritt untersagen lassen, damit keine Beweise für mögliche Gesetzesverstöße beiseite geschafft werden. Ghosn hingegen fordert, sein persönliches Eigentum an Bargeld, Dokumenten und Kunstobjekten herausholen zu können. Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht sind in der mit Designermöbeln ausgestatteten Wohnung drei Safes, die Nissan noch nicht öffnen konnte. Ghosns Anwalt in Brasilien, Jose Roberto de Castro Neves, erklärte gegenüber Reuters, er wisse nichts über die Safes und es sei auch absurd, hier Beweise zu vermuten.

Mitsubishi Motors Corp.

WKN 876551 ISIN JP3899800001

Nissan Motor Co. Ltd.

WKN 853686 ISIN JP3672400003

Renault S.A.

WKN 893113 ISIN FR0000131906