Reuters

Apple nimmt nach Urteil zwei iPhones aus Ladenverkauf

20.12.2018
um 17:46 Uhr

- von Jörn Poltz und Stephen Nellis

München/San Francisco (Reuters) - Apple nimmt nach einer Niederlage vor Gericht zwei iPhone-Modelle aus den Verkaufsregalen in Deutschland.

Im Endspurt des Weihnachtsgeschäfts kündigte der US-Konzern am Donnerstag überraschend an, die Smartphone-Modelle iPhone 7 und 8 würden in den 15 Apple-Stores in der Bundesrepublik nicht mehr angeboten. Apple zieht damit die freiwillige Konsequenz aus einem Urteil des Landgerichts München, das am selben Tag einer Patentklage des US-Chipherstellers Qualcomm gegen Apple stattgegeben hatte. Damit ist der weltweit geführte Patentstreit beider Konzerne um eine Facette reicher.

Die Modelle Xs, Xs Max und Xr würden jedoch unverändert in den deutschen Apple-Läden angeboten, erklärte das Unternehmen. Zudem seien sämtliche iPhone-Modelle unverändert bei Händlern und anderen Vertragpartnern an 4300 Standorten in Deutschland erhältlich. Apple werde das Münchner Urteil anfechten und während des Berufungsverfahrens auf einen Verkauf der iPhones 7 und 8 in seinen deutschen Läden verzichten.

Zuvor hatte das Landgericht München entschieden, dass Qualcomm ein Verkaufsverbot für bestimmte iPhones in Deutschland erzwingen kann. Qualcomm habe die Möglichkeit, den Verkauf von iPhones der Modellreihen 7plus, 7, 8, 8plus und X zu stoppen und bereits verkaufte Geräte zurückrufen zu lassen. Grund sei, dass ein bestimmtes elektrisches Bauteil in den Smartphones ein Patent von Qualcomm verletze. Nach Einschätzung des Analysehauses Bernstein ist der Rückschlag für Apple begrenzt, da Deutschland ein vergleichsweise kleiner Markt für den Konzern sei und nur ein älterer Teil der Modellpalette betroffen sei.

Voraussetzung eines Verkaufsverbots sei aber, dass Qualcomm als Sicherheit 668 Millionen Euro hinterlege, betonte Richter Matthias Zigann bei der Urteilsverkündung. Es stehe Qualcomm frei, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Qualcomm wollte sich zum Vorgehen des Konzerns zunächst nicht äußern. Derartige Sicherheitsleistungen sind für den Fall vorgesehen, dass ein Beteiligter nach einem Etappensieg den Prozess in einer höheren Instanz doch noch verliert und dann seinerseits Schadenersatz zahlen muss. Denn das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern kann von beiden Parteien beim Oberlandesgericht angefochten werden. Damit muss Qualcomm abwägen, ob der Konzern das Risiko eingeht, nach einem zunächst erwirkten Verkaufsverbot später mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden, falls Apple den Prozess am Ende gewinnt.

In ihrem Urteil entschied die Kammer auch, dass Apple für die festgestellte Patentverletzung Schadenersatz an Qualcomm zahlen müsse. Wie viel, müsse aber in einem separaten Prozess geklärt werden. Diese Entscheidung kann ebenfalls vor dem Oberlandesgericht angefochten werden. Offen ist in dem Münchner Gerichtsverfahren auch noch eine Reihe weiterer Patentklagen von Qualcomm gegen Apple. Dazu werde sich das Gericht Ende Januar äußern, kündigte der Richter an. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um einen Chip zur Stromversorgung für elektrische Verstärker.

Beide Konzerne überziehen sich seit Jahren weltweit in mehreren Ländern mit Klagen. Während Qualcomm dem iPhone-Hersteller die Verletzung von Patenten vorwirft, beschuldigt Apple den Chiphersteller, seine Marktmacht zu missbrauchen.

Apple Inc.

WKN 865985 ISIN US0378331005

QUALCOMM Inc.

WKN 883121 ISIN US7475251036