Reuters

Die Vorschläge der Kohle-Kommission in Kernpunkten

24.01.2019
um 07:47 Uhr

(Reuters) - Die Spitzen der Kohle-Kommission haben den Entwurf für ihren Abschlussbericht fertiggestellt.

Das gesamte Gremium von 28 Vertretern aus Industrie, Gewerkschaften, Wissenschaft und Umweltgruppen soll diesen am Freitag beschließen. Dabei soll auch der Pfad zum Ausstieg aus der Kohle einschließlich eines Enddatums für das letzte Kraftwerk festgelegt werden, was im 133-seitigen Kommissionsbericht noch offengelassen wird. Dafür enthält er umfassende Vorschläge für Entschädigungen der Betreiber, Entlastungen für Industrie und Verbraucher sowie Hilfen für die betroffenen Regionen:

STROMPREISE FÜR PRIVATE

Die Kommission rechnet infolge des Kohle-Ausstiegs mit steigenden Preisen. "Es ist ein Ausgleich zu schaffen, der Unternehmen und private Haushalte vom Strompreisanstieg entlastet, der durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung entsteht." Gedacht ist hier an eine Reduzierung der Netz-Gebühren, die für Private etwa ein Fünftel des Strompreises ausmachen können.

STROMPREISE FÜR INDUSTRIE

Die energieintensive Industrie soll zusätzlich dauerhaft von Kosten entlastet werden, die durch den Preis der CO2-Verschmutzungsrechte entstehen, die Kohle- und Gaskraftwerke kaufen müssen. Eine Kompensation dieser indirekten Kosten gibt es bereits, sie läuft aber 2020 aus. Die Regierung will eine Verlängerung bei der EU beantragen. Zuletzt betrugen die Entlastungen knapp 300 Millionen Euro pro Jahr. Da die CO2-Rechte sich aber deutlich verteuert haben, wird die Summe künftig höher ausfallen.

VERSORGUNGSSICHERHEIT

Um die Gefahr eines Blackouts zu bannen, soll die Sicherheit der Stromversorgung genauer beobachtet werden. Zudem soll die Genehmigung von umweltfreundlicheren Gaskraftwerken beschleunigt werden. Zusätzlich werden Investitionsanreize geschaffen.

ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR KRAFTWERKSBETREIBER

Die Kommission empfiehlt vertragliche Regelungen mit den Kraftwerksbetreibern und Entschädigungen bei Stilllegungen. Je älter ein Braunkohle-Kraftwerk ist, desto weniger wird gezahlt. Die Entschädigungen sollen "angemessen" sein und Stilllegungen bis 2030 einschließen. Profitieren kann davon auch das Großkraftwerk Datteln von Uniper, das noch im Bau ist, aber nicht mehr ans Netz soll. Sollte es bis Juli 2020 zu keiner vertraglichen Einigung mit den Betreibern kommen, soll der Ausstieg über das Ordnungsrecht verfügt werden. Auch hier werden dem Bund aber Kompensationen nahegelegt.

Die Kommission regt an, sich bei der Höhe der Entschädigung an bereits in der Vergangenheit gezahlten Beträgen zu orientieren. Schon einmal wurden Braunkohle-Anlagen für den Klimaschutz vom Netz genommen und in eine Reserve überführt. Damals wurden rund 600 Millionen Euro pro Gigawatt Leistung bezahlt. Am Netz sind noch Kohlekraftwerke mit über 40 Gigawatt.

STEINKOHLE-KRAFTWERKE

Wie für Braunkohle-Kraftwerke soll es auch für Steinkohle-Meiler eine Kompensation geben. Da diese Kraftwerke aber weniger Rendite abwerfen, ist eine Stilllegungsprämie über eine Ausschreibung geplant. Dies könnte vereinfacht so funktionieren: Der Bund gibt vor, wie viel Kapazität stillgelegt werden soll. Darauf bewerben sich Kraftwerksbetreiber mit Forderungen nach einer Entschädigung. Wer die geringsten Entschädigungen verlangt oder das meiste CO2 durch die Abschaltung einspart, erhält den Zuschlag.

ENDDATUM

Das Enddatum für den letzen Meiler ist im Bericht offengelassen. Allerdings wird eine zweite Option vorgeschlagen, der zufolge nach einem Enddatum weiter Kohlekraftwerke für Notfälle als Reserve in Bereitschaft bleiben.

Offen lässt der Entwurf zudem, ob der Hambacher Forst für die Erweiterung eines Tagebaus noch gerodet werden darf oder ob er erhalten wird. Der Forst gilt als Symbol für den Widerstand gegen die Kohleverstromung.

STRUKTURHILFEN

Die Kommission schlägt für die betroffen Kohleregionen im Rheinland und besonders in der ostdeutschen Lausitz milliardenschwere Hilfen vor. Eine Gesamtsumme wird jedoch nicht genannt. Neben zahlreichen Verkehrsprojekten wird auch die Ansiedlung von Bundesbehörden angeregt, mit denen in den nächsten zehn Jahren rund 5000 neue Arbeitsplätze in die Region kämen. Zudem wird eine Investitionszulage für Unternehmer ebenso angeregt wie eine gesetzliche Grundlage für die Hilfen. Diese können sich an das "Bonn-Berlin-Gesetz" anlehnen, mit denen der Hauptstadt-Umzug für Bonn abgefedert wurde.

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