Reuters

Gericht verurteilt UBS zu Rekordstrafe von 4,5 Mrd Euro

20.02.2019
um 16:07 Uhr

- von Inti Landauro und Angelika Gruber

Paris/Zürich (Reuters) - Ein Gericht in Frankreich hat die UBS wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt.

Die Summe setzt sich zusammen aus einer Buße von 3,7 Milliarden Euro und Schadenersatz von 800 Millionen Euro, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Geld dürfte vorerst aber nicht fließen, denn das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die UBS kündigte umgehend Berufung an. Damit zieht sich der Rechtsstreit wohl noch Jahre hin. An der Börse verschreckte der Schuldspruch die Anleger dennoch: Die UBS-Aktie gab gut vier Prozent nach.

Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, zwischen 2004 und 2012 Steuerflüchtlingen aus Frankreich geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die Staatsanwälte hatten der Bank systematische Beihilfe zum Steuerbetrug vorgeworfen. Die UBS habe Schweizer Kundenberater zu Golfturnieren, klassischen Konzerten und Jagdveranstaltungen gesandt, um illegal neue Kunden anzuwerben.

Es ist einer der größten noch offenen Rechtsfälle für die UBS, die eigentlich längst wieder nach vorne blicken und die Vergangenheit abhaken will. Die Summe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro entspricht in etwa dem Gewinn, den die Großbank im vergangenen Jahr gemacht hat. Es wäre zudem eine Rekordsumme in Frankreich. In vergleichbaren Fällen in anderen Ländern war die UBS glimpflicher davongekommen: Im Steuerstreit mit den USA hatte sich die Bank mit den dortigen Behörden 2009 auf eine Vergleichszahlung von 780 Millionen Dollar geeinigt. In Deutschland musste die UBS 300 Millionen Euro bezahlen.

UBS PROTESTIERT - "UNBEGRÜNDETE ANSCHULDIGUNGEN"

Die Anschuldigungen in Frankreich weist die UBS zurück. Aus ihrer Sicht liegen keine Beweise für ein Vergehen vor. "Der Schuldspruch wird nicht durch konkrete Beweise gestützt, sondern basiert auf unbegründeten Anschuldigungen früherer Mitarbeiter, die bei dem Verfahren nicht einmal angehört wurden", erklärte die Bank. Es gebe keine Beweise, dass UBS-Kundenberater auf französischem Boden französische Kunden angeworben hätten, um ein Konto in der Schweiz zu eröffnen. Zudem sei die Berechnung der Buße und der Schadenersatzzahlung nicht nachvollziehbar.

Ob und wieviel Geld die UBS für den Streit zurückgestellt hat, legt sie nicht im Detail offen. Die Rückstellungen für diesen und andere Rechtsfälle im Vermögensverwaltungsgeschäft und dem Schweizer Privat- und Firmenkundengeschäft lagen zum Jahresende bei 716 Millionen Dollar. Zudem musste die Bank in dem konkreten Fall bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen.

Zusätzliche Rückstellungen hält ein Analyst zunächst für unwahrscheinlich, auch weil die nächste Instanz den Fall komplett neu aufrollen müsse und der Ausgang deshalb offen sei. Die Experten der Citi schließen weitere Vorsorgen für Rechtsrisiken hingegen nicht aus. Abhängig vom Zeitpunkt für weitere Rückstellungen könnte damit die harte Kernkapitalquote der Bank unter die selbst gesetzte Zielmarke von 13 Prozent fallen. Das wiederum könnte dazu führen, dass die UBS den für 2019 geplanten Aktienrückkauf von bis zu einer Milliarde Dollar auf 2020 verschiebt, erklärten die Analysten.

Das Urteil stoße auch bei anderen europäischen Banken auf großes Interesse, sagte Thierry Bonneau, der als Professor an der Pariser Eliteuniversität Pantheon-Assas auf Bankenrecht spezialisiert ist. "Banker in ganz Europa verfolgen den Fall genau und werden versuchen herauszufinden, wie sehr sie ähnlichen Risiken ausgesetzt sind."