Reuters

Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz Bank gescheitert

20.03.2019
um 10:47 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Im Streit um Autokreditverträge der Mercedes-Benz Bank hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die bundesweit erste Musterfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden sei nicht berechtigt, im Namen der Verbraucher zu klagen, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Verein sei keine "qualifizierte Einrichtung" im Sinne des Gesetzes. Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

Die Schutzgemeinschaft hatte Widerrufsklauseln in den Autokreditverträgen als unverständlich bezeichnet und versucht, diese für unzulässig zu erklären. Vor allem Diesel-Fahrer hatten gehofft, durch den sogenannten "Widerrufsjoker" den Autokauf rückgängig zu machen.

Da das OLG die Klage nicht zuließ, urteilte es auch nicht, ob die Widerrufsklauseln zulässig sind oder nicht. Mit diesen inhaltlichen Fragen wird sich das Gericht aber wohl schon bald beschäftigen, da eine Reihe von Kunden der Mercedes-Benz Bank individuelle Klagen erhoben haben. Von diesen seien bereits einige beim Senat als Berufungsverfahren anhängig, erklärte das OLG Stuttgart.

Musterfeststellungsklagen sind in Deutschland erst seit November möglich. Das Verfahren in Stuttgart war das erste, in dem ein Gericht ein Urteil gefällt hat. Eine viel größere Musterfeststellungsklage ist in Braunschweig anhängig. Der Bundesverbandes der Verbraucherzentralen vzbv will dort feststellen lassen, dass Volkswagen wegen manipulierter Abgassteuerung für den Schaden von Autobesitzern mit bestimmten Dieselmotoren geradestehen muss.

Mercedes-Benz Group AG

WKN 710000 ISIN DE0007100000

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039