Reuters

Richter im VW-Anlegerprozess stärkt Position der Kläger

25.03.2019
um 12:32 Uhr

Braunschweig (Reuters) - Im milliardenschweren Anlegerprozess gegen Volkswagen und dessen Hauptaktionär Porsche SE hat das Gericht in einem wesentlichen Aspekt die Ansicht der Kläger gestützt.

Richter Christian Jäde sagte am fünften Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Braunschweig, die Unternehmen müssten sich das Wissen von leitenden Angestellten zurechnen lassen, wenn es um die Pflicht zur Veröffentlichung kursrelevanter Informationen gehe. Dazu zählten im Fall von Volkswagen die elf Bereichsleiter, insbesondere die Leiter der Motorenentwicklung und der Produktsicherheit.

"Bei einer nicht mehr ganz so kleinen Gesellschaft ist der Vorstand nicht mehr in der Lage, die Ad-hoc-Pflicht alleine zu erfüllen", sagte Jäde. Er machte deutlich, dass mit dieser vorläufigen Auffassung des Gerichts kein Hinweis auf den möglichen Ausgang des Prozesses verbunden sei. Die Anwälte kündigten weitere Stellungnahmen an. Es handele sich um hochumstrittene Rechtssachverhalte, zu denen noch längst nicht das letzte Wort gesagt sei. Insbesondere gebe es noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu.

Die Kläger - zumeist institutionelle Anleger - werfen Volkswagen vor, die Informationen über den Abgasskandal lange geheim gehalten und ihnen dadurch einen Wertverlust ihrer Aktien eingebrockt zu haben. Dem hält Volkswagen entgegen, die Kursrelevanz sei erst durch die Veröffentlichung der US-Umweltbehörde am 18. September 2015 erkennbar geworden.

VW - ALLEIN WISSEN DES VORSTANDS FÜR AD-HOC RELEVANT

Volkswagen und die Porsche SE argumentieren damit, dass allein das Wissen des Vorstands dem Unternehmen für eine Ad-hoc-Pflicht zuzurechnen sei. Volkswagen vertritt die Meinung, dass Beschäftigte auf der unteren Leitungsebene für den Abgasbetrug verantwortlich waren und der Vorstand davon keine Kenntnis hatte.

Der 3. Senat des Oberlandesgerichts Braunschweig verhandelt über eine Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal. Insgesamt gibt es knapp 1700 vergleichbare Fälle, die Summe der Forderungen beläuft sich auf insgesamt neun Milliarden Euro. Davon liegen Forderungen von etwa vier Milliarden Euro beim Landgericht. Diese Kläger können im Falle eines Urteils zugunsten der Deka ihre Ansprüche dort durchsetzen.

Porsche Automobil Holding SE

WKN PAH003 ISIN DE000PAH0038

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039