Reuters

EuGH schiebt Datenaustausch mit USA Riegel vor

06.10.2015
um 14:21 Uhr

- von Tom Körkemeier und Peter Maushagen

Luxemburg/Frankfurt (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof erschwert mit einem Grundsatzurteil zum Datenschutz die Geschäfte von US-Internetkonzernen wie Facebook und Google und stärkt zugleich die Rechte der Nutzer.

Die Luxemburger Richter hoben am Dienstag die Entscheidung der EU-Kommission auf, wonach die USA personenbezogene Daten angemessenen schützen. Die Brüsseler Behörde habe keine Kompetenz, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu begrenzen. Dass es Behörden gestattet sei, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, verletze die Privatsphäre. Auch seien die Grundrechte berührt, wenn Bürger keinen Zugang zu personenbezogenen Daten bekämen und sie nicht einfordern könnten, dass Daten korrigiert oder gelöscht würden.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil ist ein starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa: Privatsphäre und Datenschutz sind in einer global vernetzten Welt fundamental." Verbraucherschützer begrüßten das Urteil ebenso. Kritik kam von der Industrie. "Das Urteil schafft große Rechtsunsicherheit für Unternehmen", sagte Susanne Dehmel, Datenschutz-Expertin beim Branchenverband Bitkom, zu Reuters.

Das Geschäftsmodell von Facebook und Google basiert darauf, Nutzerdaten aus aller Welt in riesigen Rechenzentren - häufig in den USA - zu speichern. Dort werden die Datenberge automatisch etwa nach Konsumgewohnheiten durchsucht, um zielgerichtet Werbung einzublenden. Das Modell wird nun erschwert. "In der EU ansässige Unternehmen müssen künftig ihre Daten entweder hier speichern oder anders sicherstellen, dass bei einem US-Empfängerunternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau hergestellt wird", sagte Sylle Schreyer-Bestmann, Anwältin für Datenschutz bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, zu Reuters.

KLÄGER: USA MÜSSEN DATENSCHUTZ JETZT ERNST NEHMEN

Im vorliegenden Fall hatte der österreichische Student Max Schrems vor einem irischen Gericht gegen das Sammeln seiner Daten durch Facebook geklagt. Anlass waren die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über die Internet-Spähaktionen der NSA, die 2013 ans Licht kamen. Facebook hat seine Europa-Zentrale in Irland. Für Schrems ist das Urteil ein wichtiges Zeichen. "Es war bisher so, dass die US-Unternehmen gesagt haben: Die Europäer sind ja ganz süß mit ihren Grundrechten, aber es passiert ja sowieso nichts", sagte Schrems nach der Verkündung des Urteils in Luxemburg. Deshalb unterstreiche die Entscheidung, dass Europa die Grundrechte nicht nur vor sich hertrage, sondern ernst nehme.

Laut EuGH muss die irische Datenschutzbehörde nun entscheiden, ob die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer an Facebook ausgesetzt wird, weil die USA kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten. "Die nationalen Datenschutzbehörden können jetzt sagen: Wenn ihr bei Massenüberwachung mitmacht, ist das nicht mehr gut", sagte Schrems.

Die EU und die USA hatten sich vor 15 Jahren nach zähen Verhandlungen auf ein Abkommen zum Datenaustausch geeinigt. Eigentlich verbot die EU-Kommission damals, dass Daten von EU-Bürgern in Ländern mit schwächeren Datenschutzregeln wie den USA gespeichert werden dürften. Um den Internet-Verkehr mit Amerika nicht zu gefährden, können dortige Unternehmen deshalb die Einhaltung von Mindeststandards zusichern und EU-Daten trotzdem speichern. Dem im Fachjargon "Safe Harbour" genannten Programm sind Tausende US-Konzerne beigetreten, darunter die großen Intenet-Konzerne.

BDI: ZÜGIG NEUEN VERLÄSSLICHEN RECHTSRAHMEN SCHAFFEN

Für die EU-Kommission kommt das Urteil des EuGH zur Unzeit, denn sie hat in den vergangenen zwei Jahren das "Safe-Harbour"-Abkommen mit den USA neu verhandelt. Einem Reuters vorliegenden Dokument zufolge standen die Arbeiten kurz vor dem Abschluss. Grundlage der Vereinbarung ist die Annahme, dass in den USA und der EU das gleiche Datenschutz-Niveau besteht.

Nun müsse schnell ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA ausgehandelt, denn ein Abbruch des Datenaustauschs wäre ein Paukenschlag, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber. Es müsse ein verlässlicher Rechtsrahmen für den Datenaustausch mit den USA geschaffen werden. "Washington und Brüssel müssen das Vertrauen in die digitale Welt stärken."

Die Deutsche Telekom verlangt härtere Regeln. "Wir benötigen schnell eine europäische Datenschutzgrundverordnung, damit auch Unternehmen aus Übersee gezwungen sind, sich an hohe europäische Datenschutzstandards zu halten", sagte Datenschutzvorstand Thomas Kremer. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale betonte: "Verbraucher in Europa müssen darauf vertrauen können, dass der Hafen wirklich sicher ist, in dem ihre Daten ankomme."

Amazon.com Inc.

WKN 906866 ISIN US0231351067

Apple Inc.

WKN 865985 ISIN US0378331005

Cisco Systems Inc.

WKN 878841 ISIN US17275R1023

Deutsche Telekom AG

WKN 555750 ISIN DE0005557508

International Business Machines Corp.

WKN 851399 ISIN US4592001014

Meta Platforms Inc.

WKN A1JWVX ISIN US30303M1027

Microsoft Corp.

WKN 870747 ISIN US5949181045