Reuters

Bundesnetzagentur verliert Rechtsstreit gegen Google

13.06.2019
um 14:27 Uhr

Düsseldorf (Reuters) - Der Google-Email-Dienst "Gmail" muss sich nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinen weiteren Regeln des Telekommunikationsgesetzes unterwerfen und etwa Schnittstellen zum Datenzugriff von Ermittlungsbehörden gewähren.

Damit verlor die Bundesnetzagentur den jahrelangen Rechtsstreit mit dem US-Internetriesen. Gmail sei kein "elektronischer Kommunikationsdienst" im Sinne des Telekommunikationsgesetzes, da der internetbasierte E-Mail-Dienst keinen Internetzugang vermittelt, erläuterte das Gericht am Donnerstag.

Die deutsche Behörde hatte mit Bescheid vom Juli 2012 festgestellt, dass es sich bei Gmail um einen Telekommunikationsdienst handelt und Google daher unter Androhung eines Zwangsgelds aufgefordert, der Meldepflicht nachzukommen. Google hingegen erklärte, Gmail sei kein Telekommunikationsdienst, da dieser Dienst keine Signale übertrage. Als reiner Webmail-Dienst setze Gmail zwar etwa beim Online-Banking eine Signalübertragung voraus. Die erfolge aber nicht durch Google selbst, sondern durch die Anbieter des Internetzugangs.