Reuters

Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung

16.10.2015
um 10:51 Uhr

Berlin (Reuters) - Telekommunikationsanbieter müssen zur Aufklärung schwerer Verbrechen künftig Telefon- und Internetdaten zehn Wochen lang speichern.

Ein entsprechendes Gesetz zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD am Freitag in Berlin. Die sogenannte Höchstspeicherfrist gilt für die Rufnummer, die Zeit und die Dauer eines Anrufs. Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Standortdaten von Handyanrufen sollen für maximal vier Wochen gespeichert werden. Unmittelbar nach Ablauf der Zeit müssen die Daten gelöscht werden, ansonsten drohen den Providern Geldstrafen.

Als Einschränkungen sieht das Gesetz vor, dass keine Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden dürfen. Auch die Inhalte einer Kommunikation und von Internetseiten sowie der E-Mail-Verkehr dürfen nicht gespeichert werden. Die Bundesländer müssen nicht zustimmen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies Kritik an dem Gesetz zurück. Polizei und Justiz erhielten damit zur Aufklärung schwerster Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand. Grüne und Linke warfen der Koalition vor, Millionen Bürger unter Generalverdacht zu stellen.

Vorausgegangen waren der im Frühjahr gefundenen Einigung in der großen Koalition jahrelange Debatten über die Vorratsdatenspeicherung. Die FDP hat eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Deutsche Telekom AG

WKN 555750 ISIN DE0005557508

Telefonica Deutschland Holding AG

WKN A1J5RX ISIN DE000A1J5RX9

Vodafone Group PLC

WKN A1XA83 ISIN GB00BH4HKS39
Vodafone Group PLC Chart
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WKN A1XD9Z ISIN US92857W3088
Vodafone Group PLC (ADRs) Chart
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