Frankfurt (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden über das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen.
Es habe insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte zur Einführung von Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Norm Euro 5/V gegeben, erklärte das Gericht am Dienstag. Diese sind nach Auffassung der Richter aber kein Fall für das Verfassungsgericht. Eine Begründung gab es dafür nicht. Bisher gilt in Stuttgart für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter ein Fahrverbot in der Umweltzone. Einen Bann für Euro-5-Fahrzeuge plant die schwarz-grüne Landesregierung auf vier Hauptstrecken ab 2020. Das Verwaltungsgericht hatte jedoch geurteilt, dass die zu hohen Stickoxid-Werte in Stuttgart nur durch ein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone auch für Euro-5-Diesel genug sinken.