Reuters

Neuer Entwurf aus Regierung sieht auch Kohle-Zwangsabschaltungen vor

28.11.2019
um 12:02 Uhr

Berlin (Reuters) - Ein neuer Arbeitsentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstieg sieht nun doch auch Zwangsabschaltungen von Meilern vor.

Zwar sollen die Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken zumindest bis 2026 allein mit Prämien zum Verzicht bewegt werden, wie aus dem Papier hervorgeht, der Reuters am Donnerstag vorlag. Allerdings soll es demnach ab 2027 keine Prämien geben und die Kraftwerke im Kern nach Alter Zug um Zug abgeschaltet werden. Dies war in dem Entwurf, der derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts ist, offengelassen worden. Der Punkt gehörte zusammen mit den Abstandsregeln von Gebäuden für neue Windräder zu den umstrittensten Regelungen. Die Passagen zu Windenergie und erneuerbaren Energien insgesamt sind nun komplett aus dem Gesetzentwurf zur Kohle gestrichen worden und könnten dann in einem getrennten Vorhaben geregelt werden.

Unklar ist, welchen Status der jetzt vorliegenden Entwurf mit Datum vom 26. November hat und ob die Änderungen Konsens in der Regierung sind. Das Wirtschaftsministerium wollte sich mit Verweis auf die Ressortabstimmung nicht dazu äußern.

Geplant ist, dass bis 2022 nur noch Steinkohle-Kraftwerke von 15 Gigawatt am Netz sind, was etwa 30 großen Anlagen entspricht. Derzeit produzieren noch Meiler mit 21 Gigawatt. Braunkohle-Kraftwerke sollen in gesonderten Verhandlungen mit den Betreibern ebenfalls freiwillig vom Netz gehen. Bei diesen Gesprächen gibt es noch keine Einigung.

Bei den Steinkohle-Anlagen will die Regierung zumindest bis 2026 über Ausschreibungen gehen: Zunächst wird ab 2020 eine gewisse Menge an Steinkohle-Leistung festgelegt, die vom Netz gehen soll. Dann fordert sie die Betreiber auf, Entschädigungsforderungen für die Abschaltung einzureichen, wobei eine Summe vorgegeben wird, die höchstens gezahlt wird. Diese ist noch offen. Gehen weniger Gebote ein als ausgeschriebene Kapazitäten, werden diese überschüssigen im folgenden Jahr erneut ausgeschrieben. Im jetzt vorliegenden Entwurf endet dies aber mit dem Jahr 2026. Wer dann noch keinen Zuschlag für sein Kraftwerk bekommen hat, muss mit der Zwangsabschaltung rechnen.

Plan ist, den Gesetzentwurf am 3. Dezember im Kabinett zu beschließen. Sollten die strittigen Regeln zum Windrad-Mindestabstand von 1000 Metern zu Ansammlungen von mehr als fünf Gebäuden in einem getrennten Vorhaben behandelt werden, könnte sich die Abstimmung in der Regierung über den Entwurf vereinfachen.

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