Reuters

Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten - Bisherige Fahrverbote unzureichend

05.12.2019
um 16:17 Uhr

Hamburg (Reuters) - Die von Hamburg an zwei vielbefahrenen Strecken in der Innenstadt erlassenen Diesel-Fahrverbote reichen nach einem Gerichtsurteil zur Verbesserung der Luftqualität nicht aus.

Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt ordnete am Donnerstag eine Überarbeitung des Luftreinhalteplans an. Welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, werde sich aus der schriftlichen Begründung des Urteils ergeben. Diese liege noch nicht vor, teilte das Gericht mit.

Hamburg hatte im Sommer vergangenen Jahres als erste Großstadt Diesel-Durchfahrtbeschränkungen an zwei vielbefahrenen Straßen im Stadtteil Altona erlassen, um die Stickoxidbelastung zu senken. Diese gelten seither in der Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw mit Ausnahme von Diesel-Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 und in der Stresemannstraße für Lkw. Von weiteren Einschränkungen insbesondere in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße habe die Stadt dagegen abgesehen, erklärte das Gericht. Der derzeit gültige Luftreinhalteplan gehe für diese Straßen von einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte spätestens im Jahr 2025 aus.

Das Gericht entschied nun, dass eine Fortschreibung geboten sei. Bisher gab es aber erst den Tenor seines Urteils bekannt, gegen das Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich ist, wie ein Sprecher erläuterte.

Bundesweit haben nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vier Städte Diesel-Fahrverbote erlassen: Darmstadt, Stuttgart und Hamburg, in Berlin würden Fahrverbote gerade umgesetzt. Nach einer Übersicht der DUH gibt es in München, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin und Mainz rechtskräftige Urteile zu Fahrverboten. In anderen Fällen ist der Rechtsstreit noch offen. Insgesamt hat die DUH 39 Städte verklagt, weil der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft überschritten wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang 2018 entschieden, dass Fahrverbote zum Senken der Schadstoffe grundsätzlich möglich sind, doch müssten sie verhältnismäßig sein. Die Bundesregierung regelte gesetzlich, dass Fahrverbote erst bei Werten über 50 Mikrogramm zulässig sind.