Reuters

BGH - Bankkunden müssen für verlorene Girokarte nicht zahlen

20.10.2015
um 15:32 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Bankkunden dürfen beim Verlust oder Diebstahl ihrer Girokarte in der Regel nicht für die neue Karte zur Kasse gebeten werden.

Der Bundesgerichtshofs gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Postbank am Dienstag statt. (AZ: XI ZR 166/14) Wenn die alte Karte gesperrt wird - wie das bei deren Verlust aus Sicherheitsgründen geschieht - und deshalb eine neue ausgestellt werden muss, dürfe das Finanzinstitut für die Ersatzkarte nichts berechnen, entschied der 11. Zivilsenat des BGH. Die Postbank hatte nach einer Klausel in ihren Geschäftsbedingungen in diesen Fällen 15 Euro verlangt, wenn die Ausstellung der Ersatzkarte "ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat".

Das benachteilige Kunden unangemessen, urteilte der BGH. Die Bank wälze damit "Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten auf ihre Kunden ab". Der Postbank-Anwalt forderte eine "vernünftige Auslegung" der Klausel und betonte, die Geldhäuser dürften nach seiner Einschätzung in bestimmten Fällen auch künftig eine Gebühr für eine Ersatz-Bankkarte erheben - etwa, wenn der Karteninhaber nach der Hochzeit seinen Namen ändert.

Die Vorinstanzen hatten die Preisklausel noch gebilligt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln meinte, es handele sich dabei um eine "Sonderleistung". Die Bank habe ihre Pflicht gegenüber dem Kunden bereits mit der Aushändigung der Erstkarte erfüllt.

American Express Co.

WKN 850226 ISIN US0258161092

Deutsche Bank AG

WKN 514000 ISIN DE0005140008

Mastercard Inc.

WKN A0F602 ISIN US57636Q1040

Visa Inc.

WKN A0NC7B ISIN US92826C8394