Reuters

Vorerst kein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot in Frankfurt

10.12.2019
um 16:32 Uhr

Frankfurt (Reuters) - In Frankfurt muss nach einem Gerichtsurteil vorerst kein flächendeckendes Fahrverbot für ältere Diesel-Pkw eingeführt werden.

Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden werde abgeändert, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Dienstag mit. Ein Fahrverbot in der gesamten Umweltzone der Main-Metropole sei unverhältnismäßig. Doch müsse das Land Hessen bis Ende 2020 für einzelne Straßen und Streckenabschnitte mit zu hoher Stickoxid-Belastung Fahrverbote veranlassen, wenn die Schadstoffbelastung dort weiter über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft liege. Dazu muss das Land aktuelle Emissionsdaten erheben und die bisher fehlende Wirkungsanalyse aller Maßnahmen zur Luftreinhaltung liefern.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in der ersten Instanz auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin im September 2018 entschieden, dass ein flächendeckendes Diesel-Fahrverbot in Frankfurt notwendig ist, um die zu hohe Belastung mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid (NO2) zu bekämpfen. Ab Februar 2019 sollte das Fahrverbot für Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 4 gelten, ab September dieses Jahres auch für die der Klasse Euro 5. Damit wären Autos eingeschlossen, die erst wenige Jahre alt sind.

Doch mit einer ersten Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof schon im Dezember 2018 den Vollzug der Maßnahmen verhindert. Er ließ die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Wiesbadener Gerichts zu und wies einen Eilantrag der DUH auf Umsetzung des Fahrverbots zurück. Die Verwaltungsrichter erklärten schon damals, sie hätten ernste Zweifel an der Richtigkeit des Urteils. Es müsse geprüft werden, ob streckenbezogene Fahrverbote als milderes Mittel in Betracht kämen.

In der Main-Metropole wird wie in knapp 40 größeren Städten bundesweit der seit 2010 in der EU geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft immer noch nicht eingehalten. Die seit Jahren rollende Klagewelle der DUH gegen mittlerweile 39 Städte hat bisher nur in wenigen Fällen zu Fahrverboten geführt.