Reuters

Bayer legt in weiterem Glyphosat-Urteil Berufung ein

16.12.2019
um 16:47 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Bayer geht in einem weiteren Glyphosat-Fall in den USA in Berufung.

Im Fall Edwin Hardeman habe Bayer beim United States Court of Appeals for the Ninth Circuit Berufung eingereicht, teilte der Konzern am Montag mit. Die Bayer-Tochter Monsanto habe mit der Einreichung eines Berufungsschriftsatzes beantragt, das Urteil der Geschworenen im Fall Hardeman gegen Monsanto aufzuheben. Der Konzern weist dabei unter anderem den Vorwurf mangelnder Warnhinweise zurück, da diese vom Bundesgesetz ausgeschlossen seien. Die US-Umweltbehörde EPA hatte im Sommer ein Verbot für Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren auf glyphosathaltigen Produkten erlassen, da dies nach Einschätzung der Behörde eine falsche Behauptung ist.

Bayer hat bislang drei Glyphosat-Prozesse in erster Instanz verloren und wurde von den Geschworenen zu hohen Schadenersatzzahlungen verurteilt, die später jedoch von den zuständigen Richtern deutlich gesenkt wurden. Bayer hat in dem ersten Urteil, in dem Glyphosat für die Krebserkrankung des Klägers Dewayne Johnson verantwortlich gemacht wurde, bereits Berufung eingelegt und hatte dies auch für die beiden weiteren Fälle angekündigt.

In den USA sieht sich der Konzern mit rund 42.700 Klägern wegen der angeblich krebserregenden Wirkung von Glyphosat konfrontiert. Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat das Unternehmen stets zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass Zulassungsbehörden weltweit das Herbizid bei sachgemäßer Anwendung als sicher bewerteten. Der US-Staranwalt Ken Feinberg versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen Bayer und den US-Klägern zu erreichen. Glyphosat zählt zu den weltweit am meisten eingesetzten Unkrautvernichtern und wurde vom US-Saatgutriesen Monsanto entwickelt, den Bayer für rund 63 Milliarden Dollar übernommen hatte.

Bayer AG

WKN BAY001 ISIN DE000BAY0017