Reuters

Für Steinkohle-Aus wohl bis zu 165.000 Euro pro Megawatt

28.01.2020
um 16:52 Uhr

- von Markus Wacket und Holger Hansen

Berlin (Reuters) - Kurz vor dem Kabinettsbeschluss zum Ausstiegsgesetz zeichnet sich Regierungskreisen zufolge auch eine Einigung auf Entschädigungen für das Abschalten von Steinkohlemeilern ab.

Nach Gesprächen mit Finanzminister Olaf Scholz solle die maximale Entschädigung für das Abschalten von ein Megawatt Steinkohle-Leistung bei 165.000 Euro bis 2022 liegen, sagten Regierungsvertreter am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. In den Folgejahren solle diese Höchstsumme um jeweils 25 Prozent sinken. Ab 2026 ist gar keine Entschädigung mehr vorgesehen. Dies sehe ein Entwurf mit Stand Dienstagnachmittag vor. Im Extremfall könnten also bis Ende 2022 nach den Abschaltplänen für 5000 Megawatt knapp eine Milliarde Euro gezahlt werden. Das Kabinett will das Ausstiegsgesetz am Mittwoch beschließen.

Bereits verständigt haben sich Bund, Länder und Konzerne auf Entschädigungen für ein vorzeitiges Abschalten der Braunkohlemeiler inklusive eines Zeitplans bis zum Enddatum 2038. Hier soll es 2,6 Milliarden Euro für die Betreiber im Westen, also im Wesentlichen RWE, und 1,75 Milliarden Euro im Osten, also die LEAG geben. Zusätzlich sind maximal 4,8 Milliarden sogenannte Anpassungsgelder für die soziale Abfederung der Beschäftigten vorgesehen. Dies gilt aber sowohl für Braun- als auch Steinkohle.

Während der Braunkohle-Ausstieg mit Länder und Betreibern ausgehandelt wurde, will die Regierung bei der Steinkohle den Weg über Ausschreibungen gehen: Zunächst wird ab 2020 eine gewisse Menge an Steinkohle-Leistung festgelegt, die vom Netz gehen soll. Dann fordert der Bund die Betreiber auf, Entschädigungsforderungen für die Abschaltung einzureichen. Dabei wird die Höchstsumme vorgegeben, die von Jahr zu Jahr sinkt. Wer die geringsten Kompensationen verlangt, erhält den Zuschlag zur Abschaltung. Gehen weniger Gebote ein als ausgeschriebene Kapazitäten, könne diese überschüssigen im folgenden Jahr erneut ausgeschrieben werden. Spätestens ab 2026 ist keine Entschädigung mehr vorgesehen.

AUSSCHREIBUNGEN SOLLEN DRUCK AUF BETREIBER MACHEN

Damit stehen die Betreiber unter Druck, gerade ältere Kraftwerke für eine Prämie anzumelden, da sie sonst leer ausgehen könnten. Sonderregeln gibt es für besonders kleine Anlagen und vor allem für solche, die in Süddeutschland stehen und daher zunächst unverzichtbar sind. Diese müssen zunächst am Netz bleiben und dürfen bei den Ausschreibungen nicht mitmachen. Spätestens ab 2026 gibt es gar keine Entschädigungen mehr. Kraftwerke, die dann noch arbeiten, werden nach Alter und CO2-Ausstoß abgeschaltet. Da der Ausstiegsplan für die Braunkohle gesetzt ist, richtet sich die Abschaltmenge für Steinkohle danach aus. Ziel ist es, die Kohle insgesamt möglichst gleichmäßig auslaufen zu lassen.

ENBW ENERGIE BAD.-WUE. ON

WKN 522000 ISIN DE0005220008

RWE AG INH O.N.

WKN 703712 ISIN DE0007037129