Reuters

Regierung beschließt Kohleausstieg bis spätestens 2038

29.01.2020
um 12:02 Uhr

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung hat den Abschied von der klimaschädlichen Kohleenergie bis spätestens 2038 mit milliardenschweren Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber und Beschäftigte beschlossen.

Das Kabinett billigte am Mittwoch das Gesetz mit konkreten Abschaltdaten für Braunkohle-Meiler und einem Ausstiegsplan für die Steinkohle. Ziel ist ein Umstieg auf Erneuerbare Energien und das vergleichsweise klimafreundliche Gas ohne Härten für Regionen und Beschäftigte. Der Beschluss kommt ein Jahr nach den Empfehlungen der Kohlekommission mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltgruppen. Die Regierung hatte zugesagt, diese umzusetzen. Besonders die Umweltseite der Kommission hat aber bereits kritisiert, das Gesetz erfülle dies nicht. Einen gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg gebe es daher nicht.

Das Ausstiegsgesetz ist Teil des Klimapakets der Regierung, das eigentlich komplett schon 2019 beschlossen werden sollte. Es sieht auch eine Überprüfung 2026 vor, ob der Ausstieg auf 2035 vorgezogen werden kann. Mit dem Vorhaben soll sichergestellt werden, dass die deutschen Klimaziele für 2030 erreicht werden. Die Verhandlungen über Entschädigungen und darüber, wann welche Kohlemeiler vom Netz gehen sollen, hatten sich jedoch hingezogen. Der Energiesektor ist immer noch für gut ein Drittel des CO2-Ausstoßes verantwortlich.

Die Braunkohle-Konzerne sollen insgesamt 4,35 Milliarden Euro an Entschädigungen erhalten. Für Steinkohlekraftwerke könnten sich die Stilllegungs-Prämien auf bis zu zwei Milliarden Euro belaufen. Um soziale Härten für die Beschäftigen und den Übergang in die Rente abzufedern, stellt der Bund bis zu fünf Milliarden Euro in Aussicht. Im Zuge des Kohleausstiegs ist den betroffenen Regionen für den Strukturwandel über die Jahre zudem 40 Milliarden Euro zugesagt, die beispielsweise für Industrie-Neuansiedlungen oder Straßen und Schienenwege verwandt werden können.

EINIGUNG AUF STILLLEGUNGSPRÄMIE FÜR STEINKOHLE

Zuletzt hatte die Regierung sich noch auf die Entschädigungen für den Steinkohle-Ausstieg verständigt: Während der Braunkohle-Ausstieg mit Ländern und Betreibern ausgehandelt wurde, geht die Regierung hier den Weg über Ausschreibungen: Dabei wird ab 2020 eine gewisse Menge an Steinkohle-Leistung festgelegt, die vom Netz gehen soll. Dann fordert der Bund die Betreiber auf, Entschädigungsforderungen für die Abschaltung einzureichen. Dabei ist eine Höchstsumme vorgegeben, die über die Jahre sinkt. Wer die geringsten Kompensationen verlangt, erhält den Zuschlag zur Abschaltung. Nach 2026 wird gar keine Entschädigung mehr gezahlt und die Anlagen nach Alter zwangsweise außer Betrieb gesetzt.

Strittig war lange zudem, ob das Steinkohlekraftwerk Datteln von Uniper den Betrieb aufnehmen darf. Die Kohlekommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Die Regierung argumentiert aber, die moderne Anlage sei vergleichsweise klimafreundlich. Zudem wären hohe Entschädigungen fällig gewesen. Deshalb darf das Kraftwerk hochfahren. Es muss aber voraussichtlich spätestens 2033 wieder abgeschaltet werden.

Die Umweltorganisation Greenpeace, die in der Kohlekommission vertreten war, protestierte vor dem Kanzleramt. "Dieses Gesetz blamiert Deutschland - so verlieren wir beim Kohleausstieg endgültig den Anschluss an Westeuropa", sagte Klimaexperte Karsten Smid. Deutschland reihe sich jetzt bei Ländern wie Polen, Rumänien oder Tschechien ein. Die Regierung ignoriere den Kompromiss der Kommission an entscheidenden Punkten: "Dieser Kohleausstieg ist kein Konsens."

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