Reuters

Vergleich geplatzt - VW bietet Dieselbesitzern von sich aus Entschädigung

14.02.2020
um 15:52 Uhr

- von Ilona Wissenbach und Klaus Lauer

Frankfurt/Berlin (Reuters) - Nach den gescheiterten Diesel-Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) will VW nun von sich aus Hunderttausenden Autobesitzern eine außergerichtliche Entschädigungszahlung anbieten.

Der Konzernvorstand habe dafür ein Vergleichspaket von bis zu 830 Millionen Euro beschlossen, teilte VW am Freitag mit.

Zuvor hatten VW und der vzbv bekannt gegeben, die seit Jahresanfang geführten Vergleichsverhandlungen seien gescheitert. Volkswagen machte dafür hohe Honorarforderungen der Verbraucheranwälte verantwortlich. "Die 50 Millionen Euro, die die Anwälte ohne eine konkrete Rechtfertigung eingefordert haben, waren inakzeptabel", erklärte VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner. Es müsse effizienz und kostengünstig Rechtssicherheit geschaffen werden. Der Verbraucherverband hingegen erklärte, noch am Mittag sei ein Vergleichsangebot eingegangen, mit dem VW eine Kostenübernahme von 50 Millionen Euro akzeptiert habe. Die Absage sei deshalb irritierend. "Volkswagen hat heute alles dafür getan, nach dem Dieselskandal ein zweites Mal Vertrauen zu zerstören", sagte vzbv-Chef Klaus Müller.

In dem Mammutverfahren geht es um Schadenersatzforderungen von rund 460.000 Kunden des VW-Konzerns. Sie sehen sich betrogen durch die Manipulation von Diesel-Abgaswerten, die der Autobauer 2015 auf Druck von US-Umweltbehörden zugegeben hatte. Dabei wurde per Softwaresteuerung der Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand regelkonform reduziert. Auf der Straße stoßen insgesamt elf Millionen Fahrzeuge aus dem VW-Konzern viel mehr giftiges Reizgas aus. Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wurde seit September die  Musterfeststellungsklage des vzbv für rund 460.000 Diesel-Kunden verhandelt. Dabei sollte grundsätzlich geklärt werden, ob VW schadenersatzpflichtig ist. Nach einem solchen Spruch wäre noch in allen Fällen einzeln der genaue Anspruch zu klären - nach Angaben von VW vor 115 Landgerichten in Deutschland. Dies würde Jahre dauern. Das OLG hatte VW einen Vergleich empfohlen. Das Unternehmen nahm mit dem vzbv darüber zu Jahresbeginn Verhandlungen auf. 

Das Scheitern der Verhandlungen dürfe nicht zu Lasten der Kunden gehen, erklärte Volkswagen weiter. Deshalb werde der bereits ausgehandelte Vergleich über die Summe von 830 Millionen Euro nun ohne die Unterstützung des vzbv angeboten. Dies richte sich an Dieselbesitzer, die sich zur Musterklage angemeldet hätten und die Vergleichskriterien erfüllten. Volkswagen arbeite bereits mit Hochdruck am Aufbau einer Plattform, die Ende März starten soll. Falls sämtliche 460.000 Betroffenen einschlagen, könnten sie durchschnittlich 2000 Euro pro Einzelfall erwarten. Der vzbv gab zu bedenken, er könne das nicht kontrollieren. Der Verband freue sich zwar über jeden Euro, den VW "in Anerkenntnis seines Dieselbetrugs an den Verbraucher" zahlte. Man werde nun aber das Musterfeststellungsverfahren in  Braunschweig weiter betreiben. "Wir kämpfen weiter vor Gericht für eine gute Lösung für den Verbraucher", sagte Müller.

Volkswagen zahlte wegen Dieselgate allein in den USA 25 Milliarden Euro an Entschädigungen und Strafen. Insgesamt kostete die Aufarbeitung des Skandals den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro. Anders als in den USA war der Autobauer in Deutschland lange nicht zu Entschädigungszahlungen bereit und verwies auf eine komplett andere rechtliche Situation. Der Verbraucherverband zog deshalb stellvertretend für Hunderttausende Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda, die sich in ein Klageregister eingetragen hatten, vor Gericht.

Unterdessen teilte die Kanzlei Goldenstein & Partner mit, am 5. Mai werde sie für einen Mandanten vor dem Bundesgerichtshof über eine Klage verhandeln. Insgesamt vertrete sie mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal. "Betroffenen Fahrzeughaltern raten wir dazu, ihre Rechte individuell durchzusetzen und sich keiner Sammelklage anzuschließen", erklärte die Kanzlei. Beim Musterverfahren reduzierten sich die Entschädigungsansprüche, weil es sich noch Jahre hinziehe. Der Vergleichsvorschlag von VW sei zu gering. Vor knapp einem Jahr lag dem BGH ebenfalls schon eine Schadenersatzklage vor. Es kam aber zu keinem Urteil, weil der Kunde sich mit dem VW-Händler auf einen Vergleich einigte. 

Volkswagen AG Vz.

WKN 766403 ISIN DE0007664039