Reuters

DJV gegen Lockerung von Kartellregeln bei möglicher Fusion RTL/ProSieben

17.02.2020
um 16:37 Uhr

Berlin (Reuters) - Der Deutsche Journalistenverband (DJV) lehnt eine vom RTL-Chef ins Spiel gebrachte Fusion der Sendergruppe mit ProSiebenSat.1 und eine damit verbundene Lockerung der Wettbewerbsregeln ab.

"Von so einer Forderung halte ich gar nichts", sagte ein DJV-Sprecher am Montag. "Wir brauchen weiter ein wirksames Kartellrecht bei Medienfusionen." Denn für gut informierte Bürger und das Funktionieren der Demokratie sei eine vielfältige Medienlandschaft nötig. Bei Investoren kam ein möglicher Zusammenschluss jedoch gut an: Die RTL-Aktie lag rund 3,5 Prozent im Plus, ProSieben-Papiere stiegen etwa 2,4 Prozent.

Der Medienriese Bertelsmann hatte eine Lockerung der Regeln für Firmenzusammenschlüsse und so auch eine Fusion seiner europäischen Sender-Tochter RTL mit ProsiebenSat.1 ins Gespräch gebracht. "Das TV-Ge­schäft soll dereguliert wer­den, die Re­geln stam­men noch aus dem ana­lo­gen Zeital­ter, als es noch kein Youtube, kein Facebook, kein Net­flix gab", sagte Bertelsmann- und RTL-Chef Thomas Rabe der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Das derzeitige Wettbewerbs­recht berück­sich­tige nicht, in wel­cher Form die US-Plattfor­men zu­neh­mend Me­di­en und Wer­bung do­mi­nie­rten. Deshalb sei es sehr wich­tig, dass sinnvol­le Ko­ope­ra­tio­nen, auch grö­ße­re Zu­sam­men­schlüs­se zugelassen wer­den, "um na­tio­na­le Cham­pi­ons, et­wa im Fernsehbereich zu schaf­fen; wie ge­ge­be­nen­falls mit RTL und ProSiebenSat.1."

In der Branche hieß es, Rabe habe einen Testballon steigen lassen. "Er hat einen Stein ins Wasser geworfen, um zu sehen, ob Wellen daraus werden oder ein Tsunami", sagte ein Experte. An anderer Stelle hieß es: "Da wollte jemand gucken, wie das Kartellamt reagiert." ProSiebenSat.1 betonte bereits am Sonntag in einer ersten Reaktion, es gebe "derzeit keine Gespräche zu Fusionen oder Übernahmen". Allerdings kooperiere man mit RTL etwa bei Werbetechnologien wie der Buchungsplattform d-force.

Ein Medienfachmann sagte, es sei vor dem Hintergrund der starken Präsenz von Google, Facebook & Co weniger sinnvoll, wenn Wettbewerbshüter Märkte eher nur auf nationaler Ebene definierten. Das Bundeskartellamt lehnte einen Kommentar zu Rabes Vorstoß ab.

Amazon.com Inc.

WKN 906866 ISIN US0231351067

Meta Platforms Inc.

WKN A1JWVX ISIN US30303M1027

Netflix Inc.

WKN 552484 ISIN US64110L1061

ProSiebenSat.1 Media SE

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RTL Group S.A.

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