Karlsruhe (Reuters) - Das in Deutschland geltende Verbot, sterbewilligen Menschen zur Selbsttötung Medikamente zu verschaffen, ist verfassungswidrig und nichtig.
Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch verkündet. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfeorganisationen, schwerkranken Menschen und Ärzten Erfolg.