Reuters

BayWa klagt gegen das Kartellamt - Kein faires Verfahren?

05.03.2020
um 14:37 Uhr

München (Reuters) - Der Münchner Agrarhändler BayWa fühlt sich bei einem Verfahren wegen Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln unfair behandelt und klagt deshalb gegen das Bundeskartellamt.

BayWa-Chef Josef Lutz wirft der Bonner Behörde vor, drei Konkurrenten bevorzugt zu haben. Sie seien vom Kartellamt vorab über anonyme Hinweise auf Kartellverstöße hingewiesen worden und hätten damit - anders als die BayWa - die Möglichkeit gehabt, als Kronzeugen auszusagen und damit straffrei auszugehen. Dieses Vorgehen habe das Kartellamt bestätigt. Die Behörde hatte im Januar Bußgelder über 155 Millionen Euro gegen sieben Großhändler verhängt, knapp 69 Millionen muss allein die BayWa zahlen.

Das Geld will sich der Konzern - einschließlich der Kosten für die juristische Beratung - durch die beim Landgericht Köln eingereichte Amtshaftungsklagen zurückholen. Lutz sprach von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. "Es darf nicht sein, dass die Behörde willkürlich einzelne Unternehmen bevorzugt und damit entscheidet, welches Unternehmen bußgeldfrei bleibt." Das Bundeskartellamt hatte dem Großhändler Beiselen aus Ulm die Geldbuße erlassen, nachdem dieser über das Preiskartell ausgepackt hatte.

Das Bundeskartellamt wies die Vorwürfe der BayWa zurück: Sie hätte jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich aus eigenem Antrieb als Kronzeuge zu melden. Die Kontakte der Behörde zu "Mittätern" seien zulässig gewesen. Nur so ließen sich geheime Kartelle aufdecken. "Aufgrund der Indizienlage hatten wir zwingende Gründe, die BayWa nicht anzusprechen", sagte ein Sprecher. Die Agrargroßhändler - die meisten davon aus der Raiffeisen-Gruppe - hatten sich nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter von 1998 bis 2015 über die Preislisten für die Unkrautvernichter abgesprochen. Eine Razzia des Kartellamts beendete die Praktiken.

Baywa AG

WKN 519406 ISIN DE0005194062