Reuters

Regierung will Airlines und Reisebüros mit Gutschein-Lösung helfen

02.04.2020
um 16:47 Uhr

Berlin/Frankfurt (Reuters) - Die Bundesregierung will für Reiseunternehmen und Airlines wegen massenhafter Stornierungen in der Corona-Krise einen EU-weiten Verzicht auf die Rückerstattungspflicht erreichen.

Stattdessen sollen die Kunden Gutscheine erhalten, die bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden könnten. Das sogenannte Corona-Kabinett beschloss am Donnerstag, die EU-Kommission zu einer solchen europaweiten Regelung aufzufordern. Erstattungen innerhalb der üblichen Fristen von sieben Tagen für Flüge und 14 Tagen für Reisen soll es nur im Härtefall geben. Lösen Kunden die Gutscheine bis Ende 2021 nicht ein, sollen sie ihr Geld zurückbekommen.

Hintergrund ist, dass Fluggesellschaften, Reisebüros und Event-Veranstalter angesichts des wegbrechenden Geschäfts in der Corona-Krise Finanzierungsprobleme bekommen, wenn sie Kunden auch noch die Einnahmen für Tickets und Buchungen zurückerstatten müssen. Deshalb soll es für Kunden bei Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht wurden, nur im Härtefall eine Geldüberweisung geben. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Kunden aber für den Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden. Den Geldwert sollen sie wie bei Flugtickets zurückbekommen, wenn sie einen entsprechenden Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlösen.

"Die Einigung der Bundesregierung kommt gerade noch rechtzeitig für die vielen kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland", sagte der Präsident des Branchenverband DRV, Norbert Fiebig. "Eine sofortige Rückzahlungspflicht an die Kunden hätte sehr viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben." Jetzt komme es darauf an, dass die Regierung in Brüssel durchsetze, "dass die EU-Kommission die Rückerstattungsregelung aus der EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechend aussetzt".

"GUTSCHEIN-LÖSUNG VERSCHAFFT FIRMEN ETWAS LUFT ZUM ATMEN"

Auch die Luftfahrtbranche begrüßte den Beschluss. "In der aktuellen Sondersituation wird es damit möglich, im Rahmen der Verordnung die Rückerstattung auszusetzen und mit einem Gutschein zu überbrücken", sagte Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Viele andere Länder gingen ähnlich vor. Die Lufthansa bezeichnete die Gutschein-Lösung als sinnvoll und fair. "Sie verschafft den Unternehmen in dieser schwierigen Lage etwas Luft zum Atmen."

Verbraucherschützer lehnen die Regelung jedoch ab. "Diese sogenannten Gutscheine sind in Wirklichkeit Zwangskredite der Verbraucher an die Unternehmen, für die sie nicht mal Zinsen erhalten", sagte Klaus Müller, der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV). Staatliche Hilfen für Firmen in dieser Krise seien wichtig. "Aber Fairness und Sozialverträglichkeit dürfen dabei nicht verloren gehen."

Die Bundesregierung begründete ihre Entscheidung damit, dass es wegen vieler Stornierungen und Absagen für alle Bereiche die Gefahr erheblicher Liquiditätsengpässe gebe, "die in vielen Fällen zu einer Gefährdung des wirtschaftlichen Fortbestandes der Unternehmen und Institutionen führen kann".

Die Lufthansa kündigte derweil an, ihre Flugverbindungen weiter zu kürzen. Deshalb sind weitere Stornierungen von Flügen zu erwarten.