Reuters

Regierung will Gutschein-Lösung für Corona-Stornierungen

08.04.2020
um 17:42 Uhr

Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will für alle Stornierungen von Reisen und Veranstaltungen während der Corona-Krise eine Gutschein-Lösung durchsetzen.

Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Er sieht vor, dass Kunden vorübergehend auf das Recht einer Geldrückzahlung verzichten sollen zugunsten eines Gutscheins. Zugleich sandte die Regierung zwei Schreiben an die EU-Kommission, um eine solche Regelung auch für Flugreisen und Pauschalreisen durchzusetzen. Die EU-Kommission stemmt sich derzeit noch gegen eine solche Abkehr von Kundenrechten bei Reisen.

Hintergrund ist, dass Fluggesellschaften, Reisebüros und Event-Veranstalter angesichts des wegbrechenden Geschäfts in der Corona-Krise Finanzierungsprobleme bekommen, wenn sie Kunden die Einnahmen für Tickets und Buchungen zurückerstatten müssen. Auch andere EU-Regierungen wollen eine Gutschein-Regelung. Verbraucherschützer sehen dies aber kritisch.

"Das gemeinsame Ziel Europas und der Mitgliedstaaten muss es jetzt sein, den europäischen Flugverkehrsmarkt über die Krise hinaus in seiner Struktur zu erhalten", schreiben Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden gemeinsamen Brief an die EU-Verkehrskommissarin Adina-Ioana Valean. Eine wirksame Möglichkeit, um einer Verschärfung der Liquiditätsprobleme der Fluggesellschaften entgegenzuwirken, bestehe darin, die Rückerstattung für stornierte Flüge "auch ohne Zustimmung des Fluggastes" vorübergehend durch Gutscheine zu erlauben.

Die Bundesregierung hatte die EU-Kommission zuvor bereits gebeten, eine Gutschein-Lösung auch für Pauschalreisen zu akzeptieren. Hier sind die EU-Mitgliedsländer freier in der nationalen Auslegung einer EU-Richtlinie. Berlin dringt im Interesse der Kunden aber auf eine EU-weit einheitliche Regelung.

In allen drei Fällen will die Bundesregierung, dass die Gutscheine bis zum 31. Dezember 2021 gültig sind. Nur wenn die Gutscheine bis dahin nicht eingelöst worden sind, soll es für Kunden bis auf wenige Härtefälle eine Geld-Erstattung geben.

LUFTHANSA AG VNA O.N.

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