Reuters

Privatbanken und Gewerkschaften einigen sich auf Regeln zu Kurzarbeit

12.05.2020
um 16:37 Uhr

Frankfurt (Reuters) - Die privaten Banken haben sich in der Corona-Krise mit den Gewerkschaften Verdi, DBV und DHV vorsorglich auf einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit verständigt.

Darin wird unter anderem die Aufstockung des staatlichen Kurzarbeitergelds geregelt, wie der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) am Dienstag mitteilte. "Derzeit ist bei den privaten Banken im Kerngeschäft kein Bedarf an Kurzarbeit erkennbar", betonte der Verband. Im Moment seien die Bankmitarbeiter etwa mit der Bearbeitung von Hilfskrediten sehr gut ausgelastet. Die Auswirkungen der Corona-Krise in den nächsten Wochen und Monaten ließen sich aber nicht abschätzen.

DBV-Bundesvorsitzender Stephan Szukalski sagte, außerhalb des Flächentarifs der privaten Banken hätten bereits mehrere Dutzend Geldhäuser Anträge auf Kurzarbeitergeld stellen müssen. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend vom 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.

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