Reuters

Einigung auf Trennbanken-Gesetz im EU-Parlament naht

30.10.2015
um 16:01 Uhr

Brüssel (Reuters) - Nach langem Ringen zeichnet sich im EU-Parlament eine Einigung auf einen Gesetzestext zur Trennung riskanter Bankgeschäfte von den Spareinlagen der Kunden ab.

Die zuständigen Abgeordneten der beiden größten Fraktionen verständigten sich nach eigenen Angaben auf einen Entwurf, der in den kommenden Wochen im Wirtschaftsausschuss des Parlaments beraten werden soll. Eine automatische Aufspaltung von Geldhäusern sei nicht vorgesehen, sagte EVP-Abgeordnete und Berichterstatter Gunnar Hökmark aus Schweden der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag. Vielmehr könne die Aufsicht aus einem Bündel von Maßnahmen wählen.

Nach Angaben des SPD-Parlamentariers Jakob von Weizsäcker müssten die größten Banken mit den stärksten Handelsaktivitäten aber künftig selbst den Nachweis liefern, dass sie keine übermäßigen Risiken eingehen. "Die Beweislastumkehr für Banken mit den extremsten Geschäftsmodellen erleichtert es den Aufsichtsbehörden, entweder eine Aufspaltung oder eine signifikante Kapitalerhöhung zu verlangen", sagte von Weizsäcker. Von dieser Regelung wären voraussichtlich die Deutsche Bank sowie die französischen Geldhäuser Societe Generale und BNP Paribas betroffen.

Größtenteils verboten wäre dem SPD-Abgeordneten zufolge auch der Eigenhandel, sofern er nicht dem Market-Making dient. Beim Market-Making stellen Banken regelmäßig Kurse für Finanzprodukte, um diese für ihre Kunden handelbar zu halten. Betroffen wären davon auch die Ableger von US-Banken in der EU. "Für uns ist es wichtig, dass die großen US-Akteure mit bedeutenden Handelsaktivitäten in der EU ebenfalls unter das Eigenhandelsverbot fallen", sagte von Weizsäcker. Das "Handelsblatt" hatte zuerst von der Einigung unter den beiden größten Fraktionen im EU-Parlament berichtet.

Die EU-Staaten hatten sich im Juni auf einen Entwurf für ein EU-Trennbankengesetz geeinigt, der unter anderem Ausnahmen für britische Finanzinstitute vorsieht. EU-Parlament und EU-Staaten müssen sich auf eine gemeinsame Position einigen, damit die Regelungen europaweit in Kraft treten können. Innerhalb des EU-Parlaments wird aber seit Monaten um eine einheitliche Linie gerungen. Wann die Mehrheit des Parlaments offiziell eine gemeinsame Position findet, ist noch offen. Das 2013 verabschiedete deutsche Trennbankengesetz sieht vor, dass betroffene Institute ihr Geschäfte bis Juli 2015 in zwei Töchter aufspalten müssen.

BNP Paribas S.A.

WKN 887771 ISIN FR0000131104

Deutsche Bank AG

WKN 514000 ISIN DE0005140008

Societe Generale S.A.

WKN 873403 ISIN FR0000130809